Leihmutterschaft: „Kind auf Bestellung“

Imago Hominis (2017); 24(1): 006-010
Eva Maria Bachinger

Kinder zu haben oder nicht ist keine Frage des Schicksals mehr. Medizin und Technik scheinen fast jeden Kinderwunsch erfüllen zu können. Alles ist offenbar nur noch eine Frage der Kontrolle, Planbarkeit und Sicherheit. Die Erwartungen an Kinder sind atemberaubend hoch, vorherrschend ist Elitedenken, wie eine ausgewählte „Geburtsanzeige“ zeigt, die man heute vor allem auf Facebook inklusive intimer Neugeborenenfotos postet: „Ladies and Gentlemen! Am … um … hat die wunderbarste, schönste, süßeste, bezaubernste, liebenswerteste, entzückendste, betörendste, beeindruckendste und vor allem gesündeste kleine maus von wien bis bora bora das licht der welt erblickt. Die kleine wiegt zarte 2,87 kg, ist wohlauf und wird in 20 jahren olympia-siegerin, in 28 jahren nobelpreisträgerin und in 53 jahren erste präsidentin des planeten mars …“. Kinder sind nicht nur sehr besonders, sie müssen es auch sein.

Wenn nun so viel Zeit, Geld, Nerven in Kinder „investiert“ werden, muss es sich für die Eltern „rechnen“. Sie sollen die optimierte Existenz krönen. So wird heute auch bei ungewollter Kinderlosigkeit zunehmend ein enormer Aufwand betrieben, bis zum Engagement einer Leihmutter oder bis zum Eingriff in die genetische Ausstattung des Embryos.

Konsum- und Machbarkeitsdenken durchziehen viele Bereiche unserer turbokapitalistischen Weltgesellschaft. Auswüchse der globalen Reproduktionsmedizin wie Zugang für alle, Leihmutterschaft und anonyme Keimzellenspenden, Genomscreening u. a. sind insofern nur Symptome dieses Denkens. Beim Thema Reproduktionsmedizin wird häufig nur noch diskutiert, was gelockert, nicht mehr, was verschärft werden soll. Man ist sich so herrlich einig darin, dass die Gesetze viel zu streng seien. Das ist nicht nur ein Hinweis darauf, wie ungeheuer liberal und modern man ist, sondern auch darauf, wer bestimmt, wo es langgeht: der Markt.

Der Kinderwunsch ist ein existenzieller Wunsch, nicht vergleichbar mit anderen Wünschen, dennoch entspricht die Art der Umsetzung in vielen Fällen Konsumgewohnheiten. Die Branche reagiert nicht nur auf Wünsche, sie löst sie auch aus. Die ziemlich abgeklärte, weit verbreitete Haltung, dass nun mal dieser Markt entstanden sei und Verbote nichts bringen würden, ist erstaunlich. Denn nur weil es ein Phänomen gibt, können wir keine Verbote mehr aussprechen?

Wunschmedizin auf der Suche nach neuen Märkten

Es ist auch nicht weiter überraschend, dass bei Debatten oder Berichten stets der Kinderwunsch von Erwachsenen im Vordergrund steht, nicht die Kinder und auch nicht andere Beteiligte wie Spender oder Leihmütter. Wir haben es hier zunehmend mit einer Wunschmedizin zu tun, die stets neue Zielgruppen und Märkte gewinnen will, indem sie den Druck auf den Gesetzgeber erhöht, möglichst alle Methoden zu erlauben. Ethische Einwände stehen nur im Weg, könnten sie doch Grenzen aufzeigen und damit die Maximierung des Profits behindern. Deshalb wird aktuell auch Druck auf die Weltgesundheitsorganisation ausgeübt, die Definition von Unfruchtbarkeit zu ändern.1 Derzeit gilt ein heterosexuelles Paar als unfruchtbar, wenn es nach einem Jahr regelmäßigem, ungeschütztem Geschlechtsverkehr kinderlos bleibt. Damit hat es in vielen Staaten Anspruch auf medizinische Behandlung. Diskutiert wird nun eine Ausweitung auf alle Singles. Das würde etwa der Leihmutterschaft Tür und Tor öffnen.

Auch in Österreich gibt es hetero- und homosexuelle Paare, die ein oder auch mehrere Kinder dank einer ausländischen Leihmutter haben. Bis jetzt sind es noch Einzelfälle. Doch in politischen Zirkeln wird durchaus über die Forderung nach einer Freigabe der Leihmutterschaft diskutiert – unter dem Gebot der Gleichstellung. Schließlich hat eine Frau ohne Gebärmutter oder ein schwules Paar sonst keine Möglichkeit zu einem (halb-)genetisch eigenen Kind zu kommen. Der Europarat hat darüber beraten, internationale Standards für die Praxis der Leihmutterschaft festzulegen. Das klingt auf den ersten Blick vernünftig, hätte aber zur Folge, dass nationale Verbote ausgehöhlt werden.

60.000 Euro für die Babygarantie

Die Praxis der Leihmutterschaft birgt viele problematische Aspekte. Die niederländische Berichterstatterin gegen Menschenhandel, Corinne Dettmeijer, spricht in dem Kontext von Menschenhandel.2 Durch die Recherchen für mein Buch „Kind auf Bestellung“ (2015)3 zeigte sich, dass in den allermeisten Fällen die Leihmutter nicht für die „Dienstleistung“ Schwangerschaft bezahlt wird, auch nicht für die Versuche überhaupt schwanger zu werden, sondern den Großteil des Geldes erst bekommt, wenn sie ein gesundes Kind abgibt. Bei der Leihmutterschaft wird ein Kind zu einem Vertragsgegenstand degradiert, zu einer Art Ware. Dass es in erster Linie um die „Qualität“ des Kindes geht und nicht um die „Arbeit“ der Leihmutter, zeigt sich sehr anschaulich in Fällen, wo ein behindertes Kind von den Wunscheltern zurückgelassen wird. Dettmeijer fordert die Staaten dazu auf, Paare von ihrem Vorhaben abzubringen und sie auf die Ausbeutung und die Risiken der Leihmutter explizit hinzuweisen.

Es kommt jedenfalls zu einem “sale of children“, der durch die Kinderrechtskonvention4 und ein Zusatzprotokoll5 verboten ist. Es werden „flat-rate-Programme“ und “all-inclusive-packages“ angeboten, mit „100 Prozent Babygarantie“, um 60.000 Euro Pauschale für die Wunscheltern.6 Sie können dann mehrere Leihmütter und Eizellenspenderinnen „gebrauchen“, bis eben eine Schwangerschaft eintritt und auch anhält. Die „erfolglose“ Leihmutter erhält kein Geld. Es ist allerdings nicht so, dass hier Frauen nur ausgebeutet werden: Viele agieren auch schlicht kapitalistisch, indem sie alles, was ihr Körper hergibt, zu Geld machen. Ein Beispiel: Die 28-jährige Natalia (Name und Alter geändert) aus Moskau hat für eine 36-jährige Frau ein Kind ausgetragen. Nüchtern und klar erklärte sie: „Ich bekomme eine Million Rubel nach der Geburt. Wir wollen uns dann ein Haus kaufen.“ Anders hätten sie und ihr Mann keine Chance, so schnell zu viel Geld zu kommen. Auf die Frage, was sie tut, wenn sich das Kind später bei ihr meldet, meinte sie: „Das gehört ins Reich der Phantasie. Die Eltern werden dem Kind niemals sagen, wie es zustande kam, deshalb setze ich mich nicht mit dem Gedanken auseinander.“ Der Leihmutterschaftsvertrag sei sehr einfach und undifferenziert. „Mir ist vor allem wichtig, dass die Summe drinsteht, die ich am Ende bekomme.“ Behinderung würde durch pränatale Tests „ausgeschlossen“. Auch Geschlechterselektion werde durchgeführt. Die Beziehung zum Kind sei genau gleich wie bei der Schwangerschaft ihres eigenen Kindes. „Ich bin nur das Gefäß für dieses Kind.“7

Autonomie adé

Rund 30.000 Dollar kostet Leihmutterschaft in Indien, in den USA bis zu 150.000 US-Dollar. Die Leihmutter bekommt in Indien maximal 6.000 US-Dollar, in den USA 30.000 US-Dollar. Die konkrete Anzahl von Fällen kann international nicht angegeben werden, meistens auch nicht in einzelnen Ländern, es gibt nur Schätzungen. Auch der geschätzte weltweite Profit von vier Milliarden US-Dollar erscheint angesichts dieser boomenden Branche als viel zu niedrig. Alleine in Thailand sollen jährlich 2.000 Paare eine Leihmutter engagiert haben. Wie Indien, wo das Geschäft mit der Leihmutterschaft aus dem Ruder gelaufen ist, hat auch Thailand die Notbremse gezogen und ein Verbot erlassen. Aber das hält den Markt nicht auf, er boomt nun eben in anderen Staaten wie Mexiko. Die London School of Economics hat im Auftrag des Europäischen Parlaments versucht, Zahlen zu bekommen, und dafür 13 Reproduktionskliniken kontaktiert.8 Nur sechs haben Informationen geliefert. Im Jahr 2013 wurden in Frankreich rund 200 Kinder gezählt, in Großbritannien 150. Die Leihmütter waren vorwiegend aus Russland, Indien und den USA. In den Niederlanden, wo die sogenannte altruistische Leihmutterschaft erlaubt ist, wurden nur zwei Kinder registriert. Solche Zahlen zeigen auch, dass der Reproduktionstourismus durch liberale Gesetze nicht aufgehalten wird. Die meisten Paare suchen eben das billigste Angebot und gehen weiterhin ins Ausland.

Ein US-Vertrag, der mir zur Verfügung gestellt wurde, zeigt, wie wenig autonom Leihmütter sind. Ihr Verhalten während der Schwangerschaft wird bis ins letzte Detail genau vorgeschrieben: regelmäßige Pränataldiagnostik, gesund essen, keine schweren Dinge – inklusive Kinder – heben, kein Selbstbräuner, keine Reisen, anfangs kein Geschlechtsverkehr mit dem Partner, usw.

Die Studie „Surrogacy in America“9 belegt, dass die meisten Leihmütter aus mittleren und ärmeren Einkommensschichten stammen, die wohlhabende, privilegierte Leihmutter wird man kaum finden. In Indien sind die Frauen oftmals aus ländlichen Regionen und Analphabeten. Sie können also nicht einmal selbst die Verträge lesen, die sie unterschreiben, berichtet die indische NGO „Sama“.

Letztlich bestimmen die Wunscheltern und die Ärzte bei einer Leihmutterschaft, ob es zu einem Abbruch kommt, wenn eine Behinderung bei dem Kind vorliegt. Auch über den Geburtsverlauf kann die Leihmutter nicht selbst entscheiden, häufig wird standardmäßig ein Kaiserschnitt durchgeführt. Sie ist nicht autonom, weil sie ohne künstliche Befruchtung diese „Dienstleistung“ nicht anbieten kann, außer sie will auch die genetische Mutter sein. Wenn argumentiert wird, dass es Frauen gebe, die das aus „Altruismus“ tun, fragt man sich, wieso man dann ein Gesetz und einen Vertrag fordert, wenn man ohnehin auf den Altruismus der Frau vertraut. Mit der Altruismusrhetorik wird das Geschäft schöngefärbt und ein eventuell doch schlechtes Gewissen der Paare vermieden. Zu beobachten ist zudem, dass „altruistischen“ gesetzlichen Regelungen häufig die Forderung nach kommerziellen Formen folgt, da es eben zu wenige Frauen gibt, die es „selbstlos“ tun.

In der EU ist Leihmutterschaft nicht überall verboten, viele Staaten wie Tschechien, Ungarn oder Rumänien haben keine speziellen Gesetze, was Vieles im Graubereich ermöglicht. „Altruistische Leihmutterschaft“ ist zum Beispiel auch in Großbritannien und Griechenland erlaubt. Das Gesetz sieht eine „angemessene Aufwandsentschädigung“ vor. Das können in Großbritannien bis zu 18.000 Euro sein. In Griechenland müssen die Vertragspartner einen ständigen Wohnsitz im Inland und ein Naheverhältnis haben. Doch laut einer Studie des Soziologen Aristides Hatzis10 stellten die Richter Genehmigungen aus, ohne zu überprüfen, ob das zutrifft.

Die Praxis der Leihmutterschaft hebelt auch die hohen Standards bei der Adoption aus: Hier muss es eine Freigabeerklärung der leiblichen Eltern bzw. der leiblichen Mutter geben. Diese Freigabe findet erst nach der Geburt statt, und es gibt eine Frist, innerhalb derer die leibliche Mutter ihre Freigabe widerrufen kann. In der internationalen Adoption muss außerdem zuerst im Geburtsland des Kindes nach Adoptiveltern gesucht werden. Erst dann darf nach Adoptiveltern im Ausland Ausschau gehalten werden. All diese Standards, die in der Haager Konvention11 festgehalten werden, sind notwendig, damit gesichert werden kann, dass ein Kind nur dann zur Adoption kommt, wenn dies von den leiblichen Eltern auch so gewünscht wurde bzw. aus Kindeswohlsicht erforderlich war. Ebenso soll Kinderhandel damit ausgeschlossen werden können. Weiters werden in vielen Ländern Adoptivwerber auf ihre zukünftige Rolle als Adoptiveltern intensiv vorbereitet. Die Leihmutterschaft umgeht all diese Standards.

Pränatale Bindung geht verloren

Es gibt bereits sehr viel Wissen und aktuelle Studien über die Wichtigkeit der pränatalen Lebensphase und der Bindung zwischen der schwangeren Frau und dem Ungeborenen.12 Diese Studien werden im Kontext der Leihmutterschaft allerdings nicht erwähnt bzw. wird behauptet, dass eine Distanzierung zwischen der Schwangeren und dem Ungeborenen möglich sei. Im Falle der Leihmutterschaft bedeutet die Geburt aber auf jeden Fall einen Beziehungsabbruch, dessen Auswirkungen für die Entwicklung der Kinder kaum abschätzbar sind. Es herrscht ein fundamentaler Widerspruch zwischen der Argumentation, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehe und der Vernachlässigung der bereits pränatal wirksamen Bindungsaspekte. Werte, die uns sonst wichtig sind, wie der Beziehungsaufbau zwischen Mutter und Kind, werden außer Kraft gesetzt bzw. als unwichtig dargestellt.

Die moderne Epigenetik macht deutlich, dass die Schwangere, eben auch die Leihmutter, einen ganz wesentlichen Einfluss auf das Werden und das weitere Leben des Kindes hat – unabhängig von der in der DNA festgelegten Erbinformation – und damit auch einen Anteil an der Elternschaft und Herkunft des Kindes hat.

Kein Recht auf ein Kind

Der Slogan „Jeder hat ein Recht auf ein Kind“ wird inflationär eingesetzt, um vermeintliche Menschenrechte für alle durchzusetzen. Doch es gibt kein „Recht auf ein Kind“, auch nicht auf ein gesundes, oder auf einen Buben oder ein Mädchen. Das ist Konsum- und Besitzdenken. Zudem wäre hier Genauigkeit gefragt: In der UN-Menschenrechtskonvention13 ist das Recht auf Familien- und Privatleben festgehalten, nicht ein „Recht auf ein Kind“. Es ist zudem kein absolutes Anspruchsrecht. Die wenigsten Menschenrechte gelten absolut, sondern sind immer mit Rechten anderer Schutzwürdiger abzuwägen. In diesem Fall vor allem mit den Rechten von Kindern. Die Kinderrechtskonvention ist die ethische Grundlage unserer Gesellschaft, die von fast allen Staaten (Ausnahme USA) ratifiziert wurde. Sie zeigt die nötigen rechtlichen Grenzen auf, wie ein globales Verbot von anonymen Keimzellenspenden (Artikel 7 Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Eltern) und Leihmutterschaft (Artikel 35 Recht des Kindes, nicht gegen Geld gehandelt zu werden). Insofern muss sie hier Anwendung finden. Es wird aber oft argumentiert, dass die Konvention für diesen Bereich nicht gültig sei, weil das Thema nicht explizit erwähnt werde. Bei Erwachsenen war das hingegen kein Problem, denn das Recht auf Familienleben wurde rasch auch auf künstliche Befruchtung ausgedehnt.

Mittlerweile hat sich eine breite internationale Front gegen die Leihmutterschaft gebildet. In Frankreich, Großbritannien, Schweden, Italien, Rumänien und auch in Österreich haben sich Aktivisten und Experten zusammengeschlossen, um mit der Kampagne „Stop Surrogacy Now“ für ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft einzutreten. Unterstützerinnen sind auch prominente Feministinnen wie Alice Schwarzer, Elfriede Hammerl, die schwedische Autorin Kajsa Ekis Ekman, die Schweizer Politologin Regula Stämpfli und die britische LGBTI-Aktivistin und Publizistin Julie Bindel. In Österreich hat sich eine Expertengruppe gebildet, die unabhängig von der jeweiligen Weltanschauung gegen Leihmutterschaft auftritt, darunter die Kinderärzte Barbara Burian-Langegger und Klaus Vavrik, die Psychologinnen Karin Tordy, Karin Lebersorger, Anita Weichberger, der Neonatologe Georg Simbruner, die Hebamme
Renate Mitterhuber, die Soziologin Lisbeth N. Trallori, die Ethikerin Susanne Kummer, die ehemalige Wiener Frauengesundheitsbeauftragte Beate Wimmer-Puchinger, uvm.

Widerstand gegen bedenkliche Entwicklungen und die Relativierung von ethischen Prinzipien ist gefragt. Bei aller Begeisterung für Möglichkeiten müssen wir uns fragen: Sollen wir tun, was wir können? Wie weit wollen wir gehen? Welches Menschenbild wird hier forciert? Welche Grundwerte sind uns wirklich wichtig? Was ist tatsächlich das Motiv dieser Entwicklung? Cui bono? Das ist die entscheidende Frage.

Referenzen

  1. Bodkin H., Single men will get the right to start a familiy under new definition of infertility, The Telegraph, 20.10.2016, www.telegraph.co.uk/news/2016/10/19/single-men-will-get-the-right-to-start-a-family-under-new-defini/
  2. National Rapporteur on Trafficking in Human Beings and Sexual Violence against Children, Trafficking in human beings for the purpose of the removal of organs and forced commercial surrogacy, 4.12.2012, www.dutchrapporteur.nl/Publications/RemovalofOrgansandForcedSurrogacy/index.aspx
  3. Bachinger E. M., Kind auf Bestellung. Ein Plädoyer für klare Grenzen, Deuticke (2015)
  4. UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1990), www.unicef.at/fileadmin/media/Kinderrechte/crcger.pdf
  5. Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie, Fassung vom 10.2.2017, www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe
  6. BioTexCom, Center for human reproduction, mother-surrogate.info/services/
  7. vgl. Bachinger E. M., Ref. 4, S. 120
  8. Brunet L. et al., A comparative study on the regime of surrogacy in EU Member States (2012), www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2012/462488/IPOL-JURI_NT(2012)462488(SUM01)_EN.pdf
  9. Council for Responsible Genetics, Surrogacy in America, www.thelizlibrary.org/surrogacy/Surrogacy-in-America.pdf
  10. Hatzis A. N., The Regulation of Surrogate Motherhood in Greece, SSRN Electronic Journal (2010), DOI: 10.2139/ssrn.1689774, www.researchgate.net/publication/228145584_The_Regulation_of_Surrogate_Motherhood_in_Greece
  11. Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.5.1993 ist in Österreich seit 1.9.1999 in Kraft.
  12. etwa Brisch K. H. in Spadlinek I., Wie Bindung die Seele formt, SN, 12.3.2016, www.uni-salzburg.at/fileadmin/multimedia/PR_Kommunikation/documents/Maerz13-16.pdf oder Hüther G., Neurobiologe: Entscheidendes passiert im Mutterleib, HNA, 19.5.2015, www.hna.de/politik/neurobiologe-entscheidendes-passiert-mutterleib-5022021.html
  13. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), www.un.org/Depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Anschrift der Autorin:

Mag. Eva Maria Bachinger
Autorin und Journalistin
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