Stellungnahme: UNO muss umfassendes Klonverbot verhängen

Die Organisationen der Vereinten Nationen (UNO) befassen sich endlich mit der Frage eines internationalen Klonungsverbots. Dies ist sehr zu begrüßen. Eine deutsch-französische Initiative bei der UNO hat diese Frage auf die Tagesordnung gebracht. Diese Initiative will aber nur das reproduktive nicht aber das menschliche Klonen für therapeutische Zwecke untersagen. Deshalb begrüßen wir noch mehr den Gegenentwurf der USA, von Spanien und den Philippinen, die jeglicher Klonung von Menschen den Kampf ansagen.

Wenn man die Entwicklung der Biopolitik der letzten Jahrzehnte genau verfolgt, kann man die deutsch-französiche Position nur als blauäugig bezeichnen. In der Tat waren in der jüngsten Vergangenheit bei den biopolitischen Gesetzen meistens auch Ausnahmefälle vorgesehen, die faktisch die in den Regelungen enthaltenen Verbote unwirksam machten. So ist die Abtreibung überall verboten geblieben, aber in vielen Ländern wurde unter gewissen Bedingungen die Strafe ausgesetzt. Man wollte jenen wenigen existentiellen Konflikten zwischen dem Leben der Mutter und dem Leben des Kindes, die an sich juristisch schwer lösbar sind, einen Ausweg ermöglichen. De facto hat diese Regelung jede Abtreibung bis zum dritten Monat ermöglicht, so dass langsam das Bewusstsein entstehen konnte, dass sie doch erlaubt sei.

In den 1990er Jahren wurde überall die In-vitro-Fertilisierung zugelassen, um es jenen wenigen unfruchtbaren Ehepaaren, die unbedingt ein eigenes Kind haben wollen, zu ermöglichen. Heute wird die Technik für jeden reproduktiven Zweck angeboten.

Wer sicher sein will, ein gesundes Kind zu bekommen, soll sich eines in vitro erzeugen lassen und dazu die Präimplantationsdiagnostik (PID) anwenden. Die In-Vitro-Fertilisierung für nicht reproduktive Zwecke war nicht vorgesehen. IVF ist derzeit jedoch schon eine Standardtechnik bei der immer stärker werdenden embryonalen Forschung geworden, vor allem im Zusammenhang mit der Stammzellenforschung und mit der therapeutischen Klonung.

Bei den Euthanasieregelungen war die gleiche Entwicklung zu beobachten. Obwohl die Gesetzgebungen in Belgien wie Holland nur restriktiv die Strafaussetzung vorsehen, zeigt die langjährige Erfahrung Hollands und die kurze Belgiens, dass eine beträchtliche Prozentzahl der Fälle sich über die einschränkenden Bedingungen hinwegsetzen.

Man darf sich nichts vormachen: eine Option, die das therapeutische Klonen bejaht und dabei reproduktives Klonen verbieten will, ist eine Täuschung, weil sie eine nicht zu übersehende gesellschaftliche und kulturelle Dynamik verdrängt.

Das Argument der deutschen UNO-Verhandlungsführung, dass eine Festlegung auf ein totales Klonverbot zu „nicht hinnehmbaren“ Verzögerungen beim Verbot des reproduktiven Klonens führen würde, ist nur zur Hälfte wahr. Es würde vielleicht länger dauern, dafür gibt es dann keine menschliche Klonung mehr. In dem Fall wäre eine Kompromisslösung wirklich keine Lösung: die Klonung des Menschen  würde unweigerlich kommen.

Es ist zu erwarten, dass die meisten Länder der Welt die Initiative der USA, Spaniens und der Philippinen unterstützen. Wir appellieren an die Vertreter Österreichs, den Vorschlag, eines kompromisslosen Verbotes jeglichen menschlichen Klonens zu unterstützen.

Prim. Prof. Dr. Johannes Bonelli
Prof. Dr. Enrique H. Prat

Wien, am 23. Oktober 2002

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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