Anlässlich des Berichtes der Firma ACT über die Klonung von Menschen

Am 26. November hat die Firma Advanced Cell Technology Inc. (ACT) einen Bericht über wichtige „Fortschritte“ ihres Forschungsprojektes Klonungstechniken für therapeutische Zwecke in der Online-Zeitschrift „The Journal of Regenerative Medicine“ veröffentlicht. Dies hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt. ACT hat diese Fortschritte als Meilsteine des therapeutischen Klonens bezeichnet. Einigen Forschern von ACT ist es gelungen zwei Klonungstechniken, die für die Stammzellentherapie verwendet werden sollen, am Menschen zu testen. Einerseits durch Parthenogenese von Eizellen und andererseits mittels der sogenannten Kerntransfertechnik konnten Embryonen erzeugt werden. Einige wenige haben sich sogar bis ins Achtzellstadium entwickelt. Der Bericht verschweigt, ob das Ziel der Versuche, nämlich die Gewinnung von Stammzellen, erreicht werden konnte. Es wird gleichzeitig auch beteuert, dass die Vorschriften einer unabhängigen Ethikkommission streng eingehalten wurden, nämlich keinen Embryo über 14 Tage am Leben zu lassen sowie alle Eizellen und Embryos zu kontrollieren, um einen Versuch einer reproduktiven Klonung zu verhindern.

Die IMABE-Ethikkommission hält wiederholt fest (vgl. Erklärung vom 25. August 2000), dass unabhängig von ihrer Zielsetzung jede Art des Klonens von Menschen einen Verstoß gegen die unverfügbare Würde des menschlichen Lebens darstellt und daher moralisch verwerflich ist. Es ist von Wissenschaftlern unverantwortlich, dazu Techniken zu entwickeln und von privaten oder öffentlichen Stellen unmoralisch, solche Forschungsprojekte zu fördern.

Die Berichte über die Fortschritte bei der Forschung mit adulten Stammzellen und ihre klinische Anwendung in verschiedenen Bereichen waren in den letzten Monaten so beeindruckend, dass jede Argumentation zur Verteidigung der embryoverbrauchenden Stammzellenforschung eigentlich überflüssig geworden ist. Von der Wissenschaft wird aus heutiger Sicht nicht mehr bezweifelt, dass die Stammzellentherapie in Zukunft allein mit adulten Stammzellen zu bestreiten sein wird.

ACT gibt zur ethischen Rechtfertigung des Projektes einen therapeutischen Zweck vor. Eine gewisse medizinische und therapeutische Zielsetzung kann nicht bestritten werden. Aber sie bleibt hypothetisch und ungewiss, während die lebenszerstörenden Folgen – Tötung von 31 Embryonen – real sind. Ein solches Projekt wäre nicht einmal durch eine tatsächliche therapeutische Wirkung zu rechtfertigen. ACT sollte also dieses medizinisch fragwürdige und moralisch unzulässige Projekt einstellen.

Die IMABE-Ethikkommission appelliert an die Verantwortlichen für Forschungs- und Wissenschaftspolitik unseres Landes und der Europäischen Union, die ethisch einwandfreie Forschung und Therapie mit adulten Stammzellen zu fördern. Weiters appelliert sie alle legalen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Missbrauch der Biotechnologie für Zwecke des Klonens zu verhindern.

Die Ethik-Kommission des IMABE-Instituts ist ein Ausschuss des Instituts, der ad-hoc einberufen wird, wenn es aktuelle Fragen erforderlich machen. Sie ist mit Personen aus dem Wissenschaftlichen Kuratorium, dem Vorstand und dem Direktorium des Instituts, fallweise auch mit externen Experten besetzt.

Wien, am 30. November 2001

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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