Editorial

Imago Hominis (2006); 13(2): 77-78

Juden und Christen lesen in der Bibel, dass Gott den Menschen als Mann und Frau erschuf. Agnostiker und Atheisten nehmen an, dass es die Evolution ist, die den Menschen als Mann und Frau hervorgebracht hat. Unabhängig von ihrem religiösen Glauben fühlen sich nahezu alle Völker der Welt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 verpflichtet. Dort heißt es nämlich in Artikel 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Die UNO und mit ihr praktisch die ganze Welt verkünden also seit mehr als 50 Jahren, dass Mann und Frau mit der gleichen Würde und mit den gleichen Rechten geboren werden. Für den Mitteleuropäer ist dies eine Selbstverständlichkeit. Was die Rechte anbelangt, ist die Gleichheit eine Realität. Ist es aber immer so gewesen? Ist es jetzt auch überall so? Beide Fragen müssen verneint werden. Bis es zur Errungenschaft der Gleichheit der Frau vor dem Gesetz gekommen ist, hat es Jahrzehnte gebraucht. Und immer noch gibt es Kulturen auf unserem Planeten, die von der Rechtsgleichheit nichts wissen wollen. Und es gibt auch noch Kulturen, die die Ungleichheit fördern.

Wie steht es mit der Würde? Die Menschenwürde ist das Fundament der Menschenrechte. Das heißt also: wo gleiche Würde, da gleiche Rechte. Abhandlungen über die Menschenwürde nehmen in der Regel keine geschlechtsspezifischen Differenzierungen vor. Mann und Frau sind in ihrer Würde gleich. Warum ist es dennoch sinnvoll, nicht nur von Menschenwürde, sondern von einer Würde des Mannes und einer der Frau zu sprechen? Einerseits wegen der mangelnden Durchsetzung des Artikels 1 der UNO. Die Realität ist vom Ideal hier leider noch entfernt. Andererseits ist die Rede von einer „Frauen- und Männerwürde“ auch deshalb angebracht, weil die Geschlechtsunterschiede für die Würdewahrnehmung eine besondere Bedeutung haben.

In der letzten Ausgabe von Imago Hominis hob Walter Schweidler hervor, dass Würde nicht als Privileg, sondern als Verpflichtung wahrzunehmen ist, als Verpflichtung sich selbst und allen mit uns im Würdeverhältnis stehenden Wesen gegenüber. „Selbstverwirklichung ist niemals die Entfaltung eines schon gegebenen, vorhandenen Selbst – schreibt Schweidler –, sondern Entfaltung zu einem – für diese Entfaltung verantwortlichen – Selbst hin“. Der einzelne Mensch erlebt sich selbst als Mann oder Frau. Und dieses Mann- oder Frausein ist für die Identität, d. h. für das Selbst konstitutiv. Wenn Würde tatsächlich als Verpflichtung sich selbst gegenüber, d. h. als Verpflichtung, sich als das, was man ist, zu verwirklichen, wahrgenommen wird, dann verlangt die Würde des Menschen, sich je nachdem als Mann oder Frau zu entfalten. Das Geschlecht ist daher für die Würdewahrnehmung des einzelnen nicht irrelevant.

Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frauen haben die Frauenbewegungen der letzten Jahrzehnte immer wieder mit der grundsätzlichen Gleichheit von Mann und Frau argumentiert. Es wurde dabei deutlich übers Ziel geschossen. Wer die „Gleichheit der Geschlechter“ zu Ende denkt, muss zum selben Ergebnis wie der radikale Feminismus der 90er-Jahre kommen, der die Kategorie „Geschlecht“ für obsolet und irrelevant erklärt und sie durch das soziale Konstrukt „Gender“ ersetzt.

Laut den Wortführern der Gender-Theorie schließt die Gleichberechtigung der Gender auch das Recht des Individuums mit ein, das eigene biologische Geschlecht selbst zu wählen. Was soll das heißen? Wie soll das gehen? Die Antwort lautet: Der Arzt soll dafür sorgen. Die Medizin muss als Wundertüte herhalten, um alle Wünsche zu erfüllen. Dies wirft bedeutende bioethische Fragen auf. Das genetische Geschlecht (23. Chromosomenpaar XX oder XY) lässt sich ebenso wenig wie das gonadische Geschlecht (die Keimzellen erzeugenden Drüsen) ändern. Was eine gefällige medizinische Technik machen kann, ist, mittels Hormontherapie und Chirurgie das genitale Geschlecht (die äußeren Geschlechtsmerkmale) nach Wunsch zu manipulieren. Dabei bleiben jedoch das genetische und das gonadische Geschlecht erhalten. Will man also Menschen mit gegensätzlichen Geschlechtsmerkmalen schaffen? Das Selbstverständnis der Medizin als ethikbewusster Heilkunst würde dabei allemal auf der Stecke bleiben. Und abgesehen davon: Ist das wirklich eine attraktive und zukunftsträchtige Vision? Was haben diese Wunschvorstellungen noch mit Gleichberechtigung zu tun?

Gleichberechtigung: Ja, unbedingt. Der Respekt der Würde von Frau und Mann verlangt aber einfach die Anerkennung und Würdigung der Unterschiede in der Gleichheit von Mann und Frau. Heute wird klarer denn je, dass die Würde des Menschen auch als eine Verpflichtung wahrgenommen werden muss, sich als Mann oder Frau entfalten zu können. Diesen grundsätzlichen Fragen widmen wir diese Ausgabe. Susanne Kummer zeigt, dass der radikale Feminismus sich in eine Sackgasse hineinmanövriert hat. Der angebliche Gegensatz zwischen den Asymmetrien der Geschlechter und der Gleichheit der Würde wird von Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz aufgelöst. Katharina Westerhorstmann legt die Gedanken einer der ersten christlichen Feministinnen, der Philosophin Edith Stein, die vor einigen Jahren heilig gesprochen wurde, dar. Reinhold Knoll beleuchtet die Fragestellung aus der Sicht der Rollentheorie.

Die Herausgeber

Institut für Medizinische
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