Editorial

Imago Hominis (2005); 12(3): 169-171

Es ist ein wahres Dilemma, in dem sich die Gesellschaft unserer Tage in Hinblick auf die Reproduktionsmedizin befindet: Auf der einen Seite werden alle nur irgend möglichen Mittel angewandt und mit wissenschaftlicher Akribie entsprechende Methoden verfeinert, um Frauen in späten fruchtbaren Jahren nach einer erfolgreichen Berufskarriere noch zum Mutterglück zu verhelfen. Auf der anderen Seite hingegen verfechten verschiedenste Gruppierungen von Feministinnen mit unglaublicher Vehemenz ein angebliches Recht auf Abtreibung.

In der demographischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte zeichnete sich, wie bereits allseits bekannt, eine doch eindrucksvolle Tendenz hin zu einer Überalterung der Gesellschaft ab. In solch eine kontrastreiche Situation hinein ist der Kinderwunsch eines Paares nicht nur auf personaler und familienpolitischer Ebene zu begrüßen, sondern auch aus gesellschaftspolitischer und ebenso aus wissenschaftlicher Sicht zu unterstützen. Keine Frage: Wie sehr sich die Forschung auch in den letzten Jahren darum bemüht hat, die Ursachen von Unfruchtbarkeit auszumachen oder die Fruchtbarkeit zu fördern, beschränkte sie sich doch leider großteils auf die wenig in die Tiefe gehende und zudem auch ethisch nicht unumstrittene Methode der in-vitro-Fertilisierung (ivF). Eine Lösung, die nicht an die Wurzel der Problematik heranreicht. Denn jede wissenschaftliche Vorgangsweise muss, um sich Fortschritt nennen zu können, an die Basis gehen, ein Problem von seiner Grundlage her erörtern, um im Anschluss daran auch von Grund auf wirksame, sinnvolle und ethische Lösungen vorschlagen zu können. Oberflächlich gelegene Scheinlösungen sind vielleicht dafür geeignet, in der wissenschaftlichen Entwicklung schneller vorwärts zu kommen, in Wahrheit aber vertiefen sie die Kluft hin zu den eigentlichen Problemen.

Zum einen provozieren sie die Gefahr, schließlich von den eigentlichen Problemstellungen selbst abgekoppelt zu werden und eine Eigendynamik zu entwickeln. Das wäre in diesem Fall die Abkoppelung der ivF von der Unfruchtbarkeit, wie das in manchen Zielsetzungen der ivF durchaus schon gegeben ist (was nicht bedeuten soll, dass die ivF als Reaktion auf Infertilität ethisch annehmbar wäre). Die im Rahmen der ivF durchführbare Pränataldiagnostik mit dem primären Ziel, lebensunfähige (oder weiter gefasst: behinderte oder auch nur für die Entwicklung einer bedrohlichen Krankheit gefährdete) Menschen nicht zur Welt kommen zu lassen (ganz abgesehen auch von der mancherorts schon praktizierten Geschlechtsselektion), setzt die Unfruchtbarkeit eines Paares für die Anwendung dieser Methode nicht mehr voraus. Der Kinderwunsch, der vormals aufgrund biologischer Gegebenheiten nicht verwirklicht werden konnte, wird zum Wunsch nach einem gesichert gesunden Kind, das höchstwahrscheinlich auch auf natürliche Weise empfangen und geboren werden könnte. Nicht genug damit: Über die Verbannung der Befruchtung in das Reagenzglas hinaus gibt es nun sogar Bestrebungen, künstliche Gebärmütter zu entwickeln, um den Reproduktionsvorgang schließlich endgültig vom fortpflanzungswilligen Paar zu trennen.

Zum anderen – und das dürfen wir nicht vergessen – hat auch erst die ivF es ermöglicht, menschliches Leben im Reagenzglas verfügbar und beforschbar zu machen. Die Stammzellforschung und letztlich auch jegliche Klonversuche entstammen, wenn man mit Konsequenz zu Ende denkt, der Entwicklung der ivF. Auf dem Gebiet der Stammzellforschung wurde im Zusammenhang mit dem Klonen vor kurzem von großen Erfolgen, ja Sensationen, berichtet: Nach dem letztjährigen großen medialen Aufschrei über das erstmalige therapeutische Klonen eines menschlichen Embryonen berichtete der Veterinärmediziner Hwang vor wenigen Wochen über einen erneuten menschlichen Klonvorgang, diesmal mit deutlich gesteigerter Effizienz der Methode.
Was vormals als Technik für einen ganz bestimmten Zweck entwickelt wurde, nämlich um einem unfruchtbaren Paar zum erhofften Nachwuchs zu verhelfen, wurde nun über zahlreiche Entwicklungsschritte und Anwendungsausweitungen hinweg zu einer Basistechnik und Grundlage für ganz unterschiedliche, zu Beginn der Forschung noch völlig ausgeschlossene Zwecke und Zielsetzungen.

Auf der anderen Seite ein weiteres Extrem, diametral zu jenem der in-vitro-Fertilisierung samt der Pränataldiagnostik: die Abtreibung. Was einerseits so unbedingt gewünscht und ersehnt wird, so sehr, dass man sogar vom Recht auf ein gesundes Kind spricht, wird andererseits abgelehnt und vernichtet, unabhängig davon ob krank oder gesund. Das Recht auf Abtreibung als Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben der Frauen. Welch verkürzende Sichtweise der Freiheit und Selbstbestimmung, die hier auf eine – auch nur dem Anschein nach bestehende – Wahlfreiheit beschränkt wird.

Diese verschiedenen Aspekte der Reproduktionsmedizin und ihre sozialpolitischen Implikationen haben sich in den vergangenen Jahren und Monaten unumstritten ihren Platz in der Tagespresse gesichert. Von anfänglich zögerlichen Berichten vor Jahren scheinen sich nun fortpflanzungsmedizinische Themen zum wahren medialen Dauerbrenner entwickelt zu haben. Im vorliegenden Heft wollen wir einige wenige der vielen ethischen Fragen, die die Reproduktionsmedizin aufwirft, darlegen und diskutieren. Fakten in den Bereich der vagen Meinung und Unsicherheit, und Licht in das Dunkel der Datenfülle soll der Beitrag von N. Auner, K. Radner zur späten Mutterschaft und deren Risiken bringen. Wie gefahrvoll für Kind und Mutter sind späte Schwangerschaften wirklich? Ist es gerechtfertigt, einer Frau im Alter von über 35 Jahren von einer Schwangerschaft in Hinblick auf mögliche Komplikationen abzuraten? Im Aufsatz von T. Piskernigg geht es vornehmlich um die rechtliche Darstellung der in Österreich seit 1975 geltenden Fristenlösung. In der Tat zeigt sie sich in ihrer gesamtrechtlichen Einordnung nach wie vor „als Fremdkörper in unserer auf der unveräußerlichen Menschenwürde basierenden Rechtsordnung“. Wie ist die Abtreibung einzustufen: als rechtsmäßig oder rechtswidrig, als erlaubt oder verboten? Gibt es ein Recht auf Abtreibung? Gerade dies ist ja eine der Forderungen jener emanzipatorischen Bewegungen, vor allem auch in solchen Ländern, in denen die Abtreibung schlichtweg verboten ist. Wie ist die Gesetzeslage in Österreich zu beurteilen?

Wie problematisch die Reproduktionsmedizin auch im Hinblick auf die Eizellgewinnung ist, wird im Beitrag von G. Werner-Felmayer thematisiert. Es handelt sich dabei um einen Aspekt, der kaum je zur Sprache gebracht wird. In dieser Ausgabe erscheint auch erstmals ein Artikel unter der Rubrik „Freies Thema“. H. Kopetz stellt von juristischer und ethischer Seite die Problematik des Patentrechts in Bezug auf biologisches Material dar.

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Anthropologie und Bioethik
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