Editorial

Imago Hominis (2003); 10(3): 141-142

Wollen wir die biomedizinische Forschung auf eine solide ethische Basis stellen oder sollen uns in Hinkunft alle Mittel recht sein? Dies ist letztlich die Frage, die in den europäischen, amerikanischen und australischen bioethischen und biopolitischen Debatten über genetische Forschung, embryonale Stammzellenforschung und Klonung beantwortet werden muss. Für manche ist allein diese Debatte schon ein Verstoß gegen die Freiheit der Forschung, ein Versuch, sie in gewisse Schranken zu weisen, was gleichbedeutend ist mit einem Rückfall ins Mittelalter.

Die Freiheit der Wissenschaft wie die der Kunst ist zweifelsohne eine großartige Errungenschaft der Moderne. Das geschützte Recht auf Forschung in Freiheit hat sich natürlich gelohnt: Der Wissensgewinn besonders in der freien Demokratie ist atemberaubend. Die Medizin z. B. konnte im letzten Jahrhundert viele Krankheiten, die früher den Tod bedeutet haben, bewältigen und im Allgemeinen die Lebensqualität von Patienten wesentlich verbessern. Deshalb ist auch das Ansehen der biomedizinischen Forschung in unserer Gesellschaft und in unserem Staat sehr groß. Die Freiheit der Forschung soll weiterhin wie ein Juwel geschützt und verteidigt werden. Man darf aber das Grundrecht auf Freiheit in der Kunst, der Wissenschaft und der Forschung nicht missverstehen. Dieses Recht bedeutet nicht, dass es in Sachen Kunst und Wissenschaft keine Grenzen gibt oder geben darf. Wäre es nicht absurd z. B. zu fordern, dass im Namen der Kunstfreiheit bei der Inszenierung eines Theaterstücks der Henker den zu Tode Verurteilten tatsächlich tötet, wenn das Libretto es so verlangt? Darüber braucht man nicht zu diskutieren. Selbstverständlich bewegen sich Wissenschaft und Kunst innerhalb gewisser Rahmenbedingungen. Sie grenzen die Wissenschaft von der Nicht-Wissenschaft klar ab. Diese Grenze kann ziemlich gut definiert werden, weil sie sich an der menschlichen Person als Mitte und Maß orientiert. Sie muss respektiert und eingehalten werden, sonst schlägt der Fortschritt in Rückschritt um. Was die Verfassungen der modernen Staaten mit diesen Grundrechten beabsichtigen, ist nicht die Aufhebung jeglicher Grenze, was mit Willkür gleichzusetzen wäre. Das wäre Utopie. Gemeint ist vielmehr, dass der Staat niemals mehr sagen darf, was Wissenschaft ist und was nicht, was als Kunst zu gelten hat und was nicht.

Der Gefahr der willkürlichen Manipulation ist die Wissenschaft ausgesetzt, nicht nur wenn der Staat eigenwillig etwas verbietet, sondern auch, wenn er einen bestimmten Forschungsbereich privilegiert, der gegen ein geschütztes Menschenrecht verstößt. Die öffentliche Hand macht sich auch des schwerwiegenden Vorwurfs der Manipulation schuldig, wenn sie Projekte zulässt und sogar fördert, die z. B. gegen das Recht auf Leben verstoßen. Denn mit diesen Projekten überschreitet die Wissenschaft ihre eigenen Grenzen und wird zur Pseudowissenschaft. Sie trägt nur dem Schein nach zum Fortschritt bei, de facto aber zum Rückschritt. Was den Schutz des Lebens betrifft, müsste der Staat mit sich selbst besonders streng sein und sich auf keine interpretatorische Spielerei darüber einlassen, was schützenwertes menschliches Leben ist und was nicht. Denn sobald diese Teilung positives Recht wird, und das ist bedauerlicher Weise an einigen Orten schon der Fall, kann kein Bürger wirklich sicher sein, dass er irgendwann zu der zweiten Gruppe (der nicht mehr Schützenswerten) gehören wird. Das Menschenrecht auf Leben ist der willkürlichen Beurteilung preisgegeben.

Die Europäische Kommission versucht zum zweiten Mal in einem Jahr die embryonale Stammzellenforschung finanziell zu fördern. In mehreren Ländern der EU ist die embryonenverbrauchende Forschung untersagt. Diese Länder verteidigen die Freiheit der Forschung, aber auch das Recht auf Leben und die Würde des Menschen von Anfang an. Andere Länder haben sich auf die oben erwähnten hermeneutischen Spiele über die Würde des Menschen eingelassen und haben das Lebensrecht der Embryonen aus pragmatischen Gründen abgestuft und lassen bedauerlicher Weise Versuche mit Embryonen zu.

Sollte die EU-Kommission mit ihrem Vorhaben durchkommen, würde sie nicht nur manipulierende Maßnahmen fördern, die gegen das Recht auf Freiheit der Forschung verstoßen, sondern auch (vgl. Aufsatz von Notburga Auner in diesem Heft) die Souveränität der Mitgliederstaaten wieder in Frage stellen.

Das Thema dieser Ausgabe des Imago Hominis heißt „Reprogenetik" und soll die Überschneidung der Gentechnik mit der Reproduktionsmedizin verdeutlichen. Die vielen ethischen Implikationen, die damit aufgeworfen werden, machen eine Auseinandersetzung dringend.

Der Aufsatz von L. Kenner und K. Stangl zeigt in eindeutiger Weise, dass die Forschung mit adulten Stammzellen sehr gute Chancen hat und es deshalb keinen praktischen oder theoretischen Grund gibt, die ethisch problematische Forschung mit embryonalen Stammzellen zu fördern.

Die Aufsätze von C. Hutter, O. Merkel und C. Czepe über den Stand der Forschung in den Bereichen der Klonung, Epigenetik und des Genoms decken die Aussichten auf, die es momentan gibt und die Probleme, die noch überwunden werden müssen.

Die Herausgeber

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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