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Deutschland: Arzt muss kein Schmerzensgeld nach künstlicher Lebensverlängerung zahlen

Ein Arzt kann nicht finanziell dafür haftbar gemacht werden, wenn er das Leben eines Patienten künstlich verlängert, auch wenn dies in Augen Dritter als reine Leidensverlängerung angesehen wird oder medizinisch nicht indiziert war. Dies stellte nun der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in einem  mehr lesen...

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