Bioethik aktuell

Abtreibung: Föten in Norditalien müssen ab nun beerdigt werden

Damit werde die Würde des Embryos geachtet, er ist kein Sondermüll

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In der norditalienischen Lombardei müssen abgetriebene Föten künftig beerdigt werden, berichtet die Süddeutsche Zeitung (online, 31. 01. 2007). Dies gelte auch für Abtreibungen bis zur 20. Schwangerschaftswoche, heißt es in einem Beschluss des Regionalrates. „Es geht um die Würde des Fötus“, erklärte der Präsidenten der Region Lombardei, Roberto Formigone. „Das ist eine Regelung, die bereits als revolutionär betrachtet wird“, kommentiert die Mailänder Zeitung Corriere della Sera. Ärzte melden allerdings Bedenken an, berichtet das Blatt. Die Regelung würde die ohnehin häufigen Schuldgefühle von Frauen nach einer Abtreibung verstärken. Dagegen sagt Formigone: „Die Eltern haben die Möglichkeit, die Beerdigung zu regeln“. Wenn sie dies nicht tun, „dann kümmert sich das Krankenhaus darum und beerdigt den Fötus in einem Massengrab“. Bisher würden Krankenhäuser abgetriebene Föten zumeist im Sondermüll entsorgen, heißt es. In Italien ist eine Abtreibung bis Ende des dritten Schwangerschaftsmonats erlaubt, in besonderen Fällen bis zum fünften Monat (20. Woche).

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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