Bioethik aktuell

Aktuell: Imago Hominis widmet sich der Ethik des Patienten

Tugenden und ethische Pflichten des Patienten wurden bis jetzt wenig beachtet

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Die moderne medizinische Ethik stellt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in den Vordergrund und will damit die klassische Maxime „salus aegrotis suprema lex“ (des Kranken Gesundheit höchstes Gesetz) ersetzen durch „voluntas aegrotis suprema lex“ (des Kranken Wille höchstes Gesetz). Nicht mehr die Gesundheit, sondern der Wille des Patienten soll im Vordergrund des Arzt-Patienten-Verhältnisses stehen. Damit hat aber nicht nur der Arzt Verpflichtungen gegenüber dem Patienten, sondern auch umgekehrt: Auch der Patient muss Verantwortung übernehmen. Die Bioethik hat sich jedoch bislang kaum mit den Pflichten, Rechten und Tugenden des Patienten beschäftigt. Sie verpflichtet den Arzt zum Autonomieprinzip - das Hauptprinzip der Bioethik - und damit zur Respektierung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten. Aber damit gibt sie nur der einen Seite des Behandlungsvertrags, dem Arzt, konkrete Anleitungen, nicht aber dem Patienten, der ebenso Verantwortung übernimmt und deshalb die Kunst des richtigen Entscheidens, der richtigen Lebensführung braucht.

Die kommende Ausgabe des Fachjournals Imago Hominis (Erscheinungstermin: Ende Juni 2009) greift das Thema „Ethik des Patienten“ aus unterschiedlichen Perspektiven auf. Das Problem der Autonomie in Zusammenhang mit der eigenen Leiblichkeit erläutert Susanne Kummer anhand des gegenwärtigen Körperkults und dem Menschenbild der Postmoderne. Eine Ethik des Patienten muss beide Dimensionen der Person - „Leib sein“ und „Körper haben“ - neu integrieren. Enrique Prat widmet seinen Artikel dem Autonomieprinzip aus der Perspektive des Patienten und versucht, die in der Verfasstheit des Menschen liegenden Grenzen der Selbstbestimmung zu erläutern. Bioethik darf nicht auf die Tugendethik verzichten, wenn sie eine praktische Wissenschaft sein soll, die Handlungsanleitung vermittelt. Friedrich Kummer skizziert eine Tugendethik für den Patienten. Michael Peintinger zieht drei Jahre nach Einführung des Patientenverfügungsgesetzes eine erste Bilanz, inwiefern dieses das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestärkt hat.

Die Imago Hominis-Ausgabe 2/2009 mit dem Schwerpunkt „Ethik des Patienten“ findet sich unter http://www.imabe.org/index.php?id=1242 und kann als Einzelheft um € 10,- bezogen werden.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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