Bioethik aktuell

Australien: Kein Bleiberecht für deutschen Arzt wegen behinderten Kindes

13-jähriger Bub mit Down-Syndrom soll dem Staat zu hohe Kosten verursachen

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Ein deutscher Arzt ist in Australien mit seinem Antrag auf unbefristeten Aufenthalt gescheitert, weil sein Sohn behindert ist und der australischen Gesellschaft „bedeutende und anhaltende Kosten“ verursachen würde. Die berichtet die deutsche Tageszeitung Welt (online, 31. 10. 2008). Bernhard Moeller kam mit seiner Familie vor zwei Jahren nach Australien, wo in den ländlichen Gebieten des Bundesstaates Victoria ein Ärztemangel bestand. Seine vorübergehende Arbeitserlaubnis gilt noch bis 2010, der Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht wurde aber in dieser Woche abgelehnt. Zur Begründung hieß es, der 13-jährige Bub mit Down-Syndrom erfülle nicht „die gesundheitlichen Anforderungen“. Ein Beauftragter der Gesundheitsbehörde sei nach einer Untersuchung zu dem Schluss gekommen, dass der Gesundheitszustand des Jungen „wahrscheinlich zu bedeutenden und dauerhaften Kosten für die australische Gemeinschaft“ führen werde, erklärte am Donnerstag ein Sprecher der Einwanderungsbehörde. „Das ist keine Diskriminierung. Eine Behinderung an sich ist noch kein Grund für das Nichterfüllen der Gesundheitsanforderungen - es ist eine Frage der Kosten“, hieß es weiter. Moeller kündigte an, gegen diese Entscheidung der Einwanderungsbehörde zu kämpfen.

Institut für Medizinische
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