Bioethik aktuell

Biopolitik: Europaparlament ist gegen Patentierung embryonaler Stammzellen

„Absurd“: Embryo ist nicht erst ein Lebewesen nach Einnistung in den Uterus

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Europaabgeordnete verschiedener Fraktionen und Nationen haben sich erneut gegen die Patentierung embryonaler Stammzellen ausgesprochen. Auf einer Pressekonferenz in Brüssel betonten die Mitglieder des Europaparlaments (EP), dass es völlig inakzeptabel sei, Technologien, die auf der Zerstörung von menschlichem Leben basieren, zu patentieren, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 11. 01. 2011). Anlass für die Stellungnahme ist ein Grundsatzverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der deutsche Forscher Oliver Brüstle hatte vor einigen Jahren ein Patent auf die Herstellung von Zellen aus menschlichen Embryonen, sowie ihre Verwendung zu therapeutischen Zwecken, beantragt. Dieses Patent ist zunächst erteilt worden. Ein Gericht gab jedoch dem Einspruch von Greenpeace gegen das Patent statt. Brüstle legte Revision ein, woraufhin der deutsche Bundesgerichtshof dem EuGH den Fall vorlegte.

In der EU-Biopatentrichtlinie aus dem Jahr 1998 heißt es unter anderem in Artikel 5 Absatz 1: „Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung […] können, keine patentierbare Erfindungen darstellen“. In Artikel 6 Absatz 2 heißt es darüber hinaus, „dass die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken“ nicht patentierbar ist.

Das Europaparlament vertritt auf der Grundlage der Richtlinie die Auffassung, dass „die Herstellung humaner embryonaler Stammzellen die Zerstörung menschlicher Embryonen impliziert und dass deshalb die Patentierung von Verfahren, in denen humane embryonale Stammzellen oder Zellen, die aus humanen embryonalen Stammzellen gewonnen wurden, eine Rolle spielen, ein Verstoß gegen Artikel 6, Abs. 2 der Richtlinie darstellt.“ Dieser Auffassung hat sich auch das Europäische Patentamt in einer Grundsatzentscheidung angeschlossen.

Besonders absurd ist nach Ansicht der Abgeordneten die Auffassung des Patentinhabers Brüstle und seiner Anwälte, dass sich der Begriff Embryo nur auf Lebewesen nach der Einnistung in die Gebärmutter bezieht. Die österreichische Grünen-Europaabgeordnete Eva Lichtenberger erklärte, zwar gebe es bei der Frage der ethischen Zulässigkeit der Forschung an embryonalen Stammzellen im Europaparlament unterschiedliche Auffassungen. Ein Patent bedeute aber eine kommerzielle Verwertung des menschlichen Körpers, die über alle Fraktionsgrenzen hinweg breit abgelehnt werde.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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