Bioethik aktuell

Deutschland: Sterbehilfe-Debatte verunsichert Ärzte

Ärzte oder Angehörige als Erfüllungsgehilfen lebensmüder Patienten?

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Die Diskussion über die Sterbehilfe über lange Zeit hat nach Ansicht der Deutschen Bundesärztekammer (BÄK) zu einer Verunsicherung bei den Medizinern geführt, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 25. 11. 2010). Die Entscheidung des Deutschen Bundesgerichtshof (BGH) stärke nunmehr den Patientenwillen so sehr, dass dieser über dem Wohl des Patienten stehen könne, sagte BÄK-Hauptgeschäftsführer Christoph Fuchs bei einer Diskussionsveranstaltung der Katholischen Akademie in Berlin.

Der BGH hatte im Juni 2010 entschieden, dass ein Abbruch lebenserhaltender Behandlungen auf der Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar ist. Die Behandlung kann künftig nicht mehr nur durch Unterlassen von Handlungen wie dem Einstellen der künstlichen Ernährung straffrei beendet werden, sondern auch durch aktives Tun wie dem Durchschneiden des Schlauches einer Magensonde. Worin der aktuelle Patientenwunsch bestande habe, sei aber nicht zu beantworten gewesen, kritisiert der der Tübinger Moraltheologen Franz-Josef Bormann. Das Urteil stelle aus ethischer Perspektive die aktive mit der passiven Sterbehilfe gleich. Es komme dadurch zu einer Verlagerung von einer Hilfe beim Sterben zu einer Hilfe zum Sterben. „Ärzte und Pfleger machen sich so zum Erfüllungsgehilfen für fragliche Patientenwünsche unter dem Deckmantel der Patientenverfügung“, so Bormann.

Derzeit macht außerdem eine Klage eines 67-jährigen Deutschen, die bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ging, Schlagzeilen. Der Witwer fordert für seine lebensmüde Frau im Nachhinein das Recht auf Zugang zu tödlichen Medikamenten, berichtet u. a. der Tagesspiegel (online, 25. 11. 2010). Er klagt, weil das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seiner kranken, suizidwilligen Frau den Erwerb einer tödlichen Medikamentendosis verweigert hatte. Weil der Mann die Querschnittgelähmte nicht selbst umbringen wollte bzw. konnte, suchte er Hilfe bei der umstrittenen Schweizer Organisation Dignitas, die Euthanasie anbietet. Dort wurde der Frau dann das gewünschte Mittel verabreicht, worauf diese starb. Dignitas hat sich mittlerweile der Klage des Braunschweigers angeschlossen. Die Weigerung der Behörden sei für den Witwer ein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und besonders gegen das Recht auf einen würdigen Tod.

Der Vertreter der deutschen Bundesregierung, Christian Walter, verteidigte vor Gericht die Ablehnung der Behörde. Suizid sei nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht verboten, doch es gebe keine Verpflichtung für den Staat, einen Suizid möglich zu machen. Oberste Pflicht sei es vielmehr, Leben zu schützen. Der Gerichtshof in Straßburg wird frühestens in einigen Monaten ein Urteil sprechen.

Institut für Medizinische
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