Bioethik aktuell

Embryonale Stammzellen: Dramatische Endrunde im Deutschen Bundestag

Ausgang der Abstimmung über Fristverlängerung der Stammzelllinien noch offen

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In der Debatte um das deutsche Stammzellgesetz haben sich von den 613 Bundestagsabgeordneten bereits 486 weitgehend festgelegt, berichtet die FAZ (14. 02. 2008). Es handelt sich dabei um vier, nicht vereinbare Gesetzesentwürfe: vom völligen Verbot der embryonalen Stammzellforschung über eine Beibehaltung des Status quo bis hin zu einer Verschiebung des Stichtages bzw. zur völligen Aufhebung der derzeit geltenden Stichtagsregelung. Diese besagt, dass deutsche Forscher nur solche embryonalen Stammzellen verwenden dürfen, die bereits vor dem 1. Jänner 2002 im Ausland existierten. Im politischen, parlamentarischen und letztlich persönlichen Ringen der Stichtagsverteidiger und der Stichtagsgegner unter den Forschern wie den Abgeordneten gehe es im Wesentlichen um das verfassungsrechtliche System der Menschenwürde, heißt es in der FAZ. Niemand komme daran vorbei, dass die Forschung an embryonalen Stammzelllinien die Tötung von Embryonen im Frühstadium voraussetzt. Gleich, ob die Embryonen von den einen als (werdende) Personen angesehen werden und von anderen als vor der Nidation lebensunfähige Zellhaufen - es lasse sich nicht bestreiten, dass aus dem einmal entstandenen Embryo nichts anderes werden könne als ein Mensch „wie du und ich“, konstatiert die FAZ und ergänzt: „Das deutsche Recht beruht auf dem unbedingten Schutz des Embryos.“ Es sei irreführend, von einem Konflikt zwischen dem Embryo und den Forschern oder dem Embryo und künftigen Kranken zu sprechen, die auf Kosten des zur Stammzelllinie Verarbeiteten eines Tages vielleicht geheilt werden können. „Vom Grundgesetz führt kein Weg zum Embryonenverbrauch.“ Laut Rheinischem Merkur (online, 14. 02. 2008) sei die Mehrheit der Bevölkerung gegen ein „Spiel mit dem Leben“. Eine im Jänner durchgeführte repräsentative Erhebung habe ergeben, dass nur 27 Prozent der Deutschen für eine Ausweitung der Arbeit mit embryonalen Stammzellen eintreten. Eine endgültige Entscheidung des Bundestags wird für Mitte März erwartet.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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