Bioethik aktuell

EU-Parlament: Zulassung von künstlicher Befruchtung ohne Altersgrenze abgelehnt

Zugang zur Schwangerschaftsabbruch soll jedoch erleichtert werden

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Das EU-Parlament hat einen Antrag zurückgewiesen, der Mitgliedstaaten eine Zulassung künstlicher Befruchtung ohne Altersbegrenzung erlauben soll. Zwar stimmten die Abgeordneten in Brüssel für einen Vorschlag zur Beseitigung von Diskriminierungen im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung. Allerdings lehnten sie es ab, Altersgrenzen als Diskriminierung einzustufen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 08. 03. 2011).

Der Antrag, der von Abgeordneten der Linken und Liberalen ausging, forderte von den 27 Mitgliedstaaten Maßnahmen, um bei der künstlichen Befruchtung „die Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Familienstandes, der sexuellen Ausrichtung“ sowie der „ethnischen oder kulturellen Herkunft“ zu beseitigen. Damit sollen Ungleichbehandlungen in einzelnen EU-Ländern aufgehoben werden. In einer weiteren Abstimmung plädierte das Parlament dafür, dass Frauen den gleichen Zugang zu reproduktiver Medizin haben müssten wie Männer. Frauen müssten die Kontrolle über ihre Rechte beim Thema Fortpflanzung haben, hieß es. Dazu gehöre etwa auch ein leichter Zugang zu Empfängnisverhütung und Abtreibung.

Der gesundheitspolitische Sprecher der christdemokratischen Fraktion (EVP), Peter Liese, äußerte Kritik an dem Vorschlag. „Eine Altersgrenze bei der künstlichen Befruchtung ist aus medizinischen und ethischen Gründen sinnvoll“, betonte Liese. Ab einer bestimmten Altersgrenze stiegen die Risiken für Mutter und Kind. Vor allem die ab einem bestimmten Alter notwendige Eizellspende für die Mutter sei riskant. Zudem verstoße der Eizellhandel, der praktisch nur gegen Bezahlung stattfinde, gegen die Prinzipien der Europäischen Grundrechtscharta. Die Festsetzung der Bedingungen für künstliche Befruchtung sollte den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben.

Institut für Medizinische
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