Bioethik aktuell

EU-Politik: Eine Million Euro für Datenbank über embryonale Stammzelllinien

Parlamentarier verlangen dringend Nachbesserung bei Verordnung über neuartige Therapien

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Die EU will in den kommenden drei Jahren ein europaweites Register von Stammzelllinien aufbauen, das auch Informationen über bisherige Forschungsergebnisse bündelt. Dazu stünden eine Million Euro bereit, erklärte die EU-Kommission in einer Presseaussendung vom 29. 03. 2007. Zugleich geht aus den vorgelegten Informationen hervor, dass die EU derzeit 18 Forschungsprojekte mit menschlichen embryonalen Stammzellen finanziere. Dafür sind Mittel in Höhe von rund 21 Millionen Euro vorgesehen, was rund 0,1 Prozent des gesamten EU-Forschungsetats entspricht. Derzeit werden 81 verschiedene humane embryonale Stammzellenlinien in EU-Projekten verwendet. Forschung mit embryonalen Stammzellen ist ethisch umstritten, weil dabei Embryonen zerstört werden müssen. Österreich, Litauen, Malta, die Slowakei und Polen sind grundsätzlich gegen diesen Forschungszweig, müssen ihn aber aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission trotzdem mitfinanzieren. Ende April steht im EU-Parlament außerdem eine Abstimmung über einen EU-Kommissionsvorschlag bezüglich der Zulassung neuartiger Therapien in Europa an. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission handelt es sich bei „neuartigen Therapien“ um Gentherapie, Zelltherapie und das sogenannte Tissue Engineering (Herstellung von Produkten zur Gewebeersatztherapie). Der Vorschlag will Eingriffe in die menschliche Keimbahn erlauben, d. h. die künstliche Veränderung des Erbgutes in Ei- und Samenzellen, die somit auch an alle Nachfahren des Betreffenden vererbt werden, sagen Kritiker. Damit drohe eine Kommerzialisierung des menschlichen Körpers, die Schaffung von Mensch-Tier-Mischwesen, sogenannte Chimären, sowie die europaweite Zulassung von Präparaten, zu deren Herstellung menschliche Embryonen getötet wurden. Grüne und konservative Abgeordnete des EU-Parlaments fordern deshalb vehement ein, dass das Verbot der Eingriffe in die menschliche Keimbahn und das Verbot der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers (z. B. Eizellenhandel) im Rahmen der Verordnung abgesichert werden.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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