Bioethik aktuell

EU-Politik: Rückschritt für ethische Standards bei Zulassung neuer Therapien

Kein Verbot von Herstellung von Chimären und Eingriffen in die menschliche Keimbahn

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Laut einer Verordnung, die das Europaparlament am 25. 04. 2007 angenommen hat, sollen nur bestimmte neue Therapieformen in der EU, wie etwa zur Züchtung von Gewebe, Organteilen oder künstlicher Haut für Menschen mit schweren Brandverletzungen künftig nach einheitlichen Standards geprüft und zugelassen werden. Dem Beschluss ging ein heftiger Streit über die ethischen Aspekte dieser Forschung voraus. Für zahlreiche Europaabgeordnete der Grünen und der christlich-konservativen Fraktion EVP/ED bedeutet die jetzige Entscheidung einen Rückschritt in Sachen Ethik. Sie bedauerten, dass sie sich nicht mit ihrer Forderung nach einheitlichen ethischen Standards für die Zulassung neuartiger Therapien durchsetzen konnten. Der Ministerrat hatte ein generelles Verbot der Kreuzung von menschlichen mit tierischen Zellen (so genannte Chimären) oder eine Reglementierung der Verwendung von embryonalen Stammzellen bei der Herstellung von Arzneimitteln oder in der Forschung abgelehnt. Dies sollten die Nationalstaaten nach ihren eigenen Gesetzen regeln. In Großbritannien hat die Regierung am 17. Mai 2007 eine Gesetzesvorlage entschieden, wonach die Herstellung von Mensch-Tierembryonen für Forschungszwecke künftig möglich sein soll. CDU-Abgeordneter Peter Liese (CDU) bedauerte die laxe Haltung der EU. Es sei „eine wichtige Chance für ein Europa der Werte verpasst worden“, so Liese. Bisher habe es Konsens darüber gegeben, dass die EU Eingriffe in die menschliche Keimbahn - also in das genetische Erbe des Menschen - und die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers nicht fördern solle. Die deutsche Grüne Hiltrud Breyer verwies auf den bereits florierenden Handel mit menschlichen Eizellen, etwa in Rumänien. „Ein klares Verbot wäre nötig gewesen“. Auch CSU-Europaabgeordneter Markus Ferber kritisierte gegenüber der Zeitung Die Tagespost (26. 04. 2007) das Ausblenden ethischer Fragen in dieser EU-Entscheidung. Darüber hinaus würden in dem „komplexen Genehmigungsverfahren die großen Konzerne gegenüber den mittelständischen innovativen Unternehmen eindeutig bevorzugt.“ Für die Evaluierung und Zulassung neuartiger Therapien - ein sehr kostspieliges Verfahren - ist nämlich künftig die EU-Arzneimittelagentur in London zuständig.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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