Bioethik aktuell

Euthanasie in Europa: Ärzte und Juristen strikt gegen Ausweitung

Österreichische Patientenverfügung soll aktive Sterbehilfe ausschließen

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In Belgien und Deutschland sprachen sich führende Ärztevertreter klar gegen eine Ausweitung aktiver Sterbehilfe aus. In Deutschland sorgte der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) jüngst mit seinem Pro-Sterbehilfe-Vorstoß für heftige Diskussionen. „Wenn wir in der Frage der Sterbehilfe nachgeben, werden wir in dieser Gesellschaft in eine ethische Schieflage geraten“, kritisiert Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Deutschen Bundesärztekammer. Ein Patient habe kein Recht darauf getötet zu werden, „schon gar nicht von Ärzten“. „Wir als Ärzte wollen den Tod zulassen, ihn aber nicht zuteilen“, betont Hoppe. In Belgien drängen indes Vertreter der Sozialisten und der Allianz der Liberalen und Demokraten auf eine Liberalisierung des seit Oktober 2002 bestehenden Euthanasie-Gesetzes. Ärzten soll es erlaubt sein, aktive Sterbehilfe künftig auch bei todkranken entscheidungsunfähigen Minderjährigen und Personen, die nicht im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte sind, durchzuführen. Anlass war der Fall von aktiver Sterbehilfe bei einem 87-Jährigen Alzheimer-Kranken. Sein Arzt hatte ihm Ende Jänner einen tödlichen Medikamentencocktail verabreicht, nachdem der Patient in einem angeblich geistig lichten Moment danach verlangt hatte. In den Niederlanden gab es den ersten Alzheimereuthanasiefall schon 2005. Der ehemalige Präsident des nationalen Bioethik-Komitees Belgiens, Léon Cassiers, sprach sich strikt gegen eine solche Ausweitung der Euthanasie aus. Sie untergrabe die Solidarität und das Verantwortungsbewusstsein gegenüber diesen Menschen. „Die Gesellschaft wird dadurch dazu verführt, einem Menschen, der der Gemeinschaft nicht mehr ‚nützlich’ ist, den Wunsch nach Sterbehilfe nahe zu legen“, sagte Cassiers gegenüber der belgischen Tageszeitung „Le Soir“. Cassiers hält es für unverantwortlich, Ärzte diesem gesellschaftlichen Druck auszusetzen. Österreichs Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat hält an einem Verbot der aktiven Sterbehilfe fest. In dem Gesetzesentwurf zur „Patientenverfügung“ werde das Spannungsverhältnis zwischen der Selbstbestimmung des Patienten und dem Verbot der aktiven Sterbehilfe „bestmöglich“ gelöst, so die Ministerin.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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