In Luxemburg wird eine Ordensgemeinschaft wegen des neu in Kraft gesetzten Euthanasiegesetzes unter Druck gesetzt. Weil ein Krankenhaus einer Ordensgemeinschaft einem schwer krebskranken Patienten die seit kurzem zulässige Tötung auf Verlangen verweigert habe, steht es jetzt medial am Pranger, berichtet Kathweb (online, 09. 10. 2009).
Das Krankenhaus stellt einen Bericht des Fernsehsender RTL über den Vorfall klar. Ein hinzugezogener zweiter Arzt sei dem Anliegen des Patienten kritisch gegenübergestanden. Schließlich habe der Patient seinen Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen zurückgezogen. Der Sender berichtete dagegen, die notwendigen Bedingungen für Tötung auf Verlangen seien erfüllt gewesen. Wegen der Weigerung der Krankenhaus-Direktion hätte die Tötung auf Verlangen in der Wohnung des Patienten durchgeführt werden sollen. Durch den Zeitverlust sei der Mann aber zunächst ins Koma gefallen und später ohne Tötung auf Verlangen verstorben. Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo kündigte an, den Fall untersuchen zu wollen. Er erklärte, es dürfe im Großherzogtum nicht zwei Arten von Krankenhäusern geben. Gesetze seien da, um respektiert zu werden. Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich einem Patienten eine Tötung auf Verlangen verweigert worden sei, habe er dafür kein Verständnis.
In Luxemburg ist Tötung auf Verlangen seit Mitte März 2009 unter bestimmten Bedingungen zulässig. Das Gesetz war vor Weihnachten mit knapper Mehrheit verabschiedet worden. Die Debatte hatte Luxemburg an den Rand einer Verfassungskrise geführt, da Großherzog Henri angekündigt hatte, das Gesetz nicht unterzeichnen zu wollen. Mit Zustimmung des Großherzogs wurde deshalb die Verfassung geändert. Seither muss er Gesetze nicht mehr billigen.