Bioethik aktuell

Euthanasie: Suizidforscher warnen vor Zulassung von Sterbehilfe

Verbot für Tätigkeit des Schweizer Sterbehilfe-Vereins Dignitas in einigen Wohngebieten

Lesezeit: 01:18 Minuten

Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) hat vor jeglicher Zulassung von Sterbehilfe gewarnt. Jede Durchbrechung des gesellschaftlichen Tötungsverbots „gefährdet und destabilisiert potenziell die menschliche Gemeinschaft“, erklärte die DGS anlässlich des „Welttags der Suizidprävention“ am 10. September 2007 in Berlin. Stattdessen sei es ethisch geboten, gerade älteren Menschen Hilfe zu leisten. So solle Patienten ein würdevolles Lebensende mit optimaler professioneller Versorgung, Leidensminderung und menschlicher Zuwendung möglich gemacht werden. Besonders suizidgefährdet sind nach DGS-Angaben in Deutschland vor allem Menschen ab 60 Jahre. Als Gründe dafür gelten soziale Isolierung und Hoffnungslosigkeit. Die DGS gilt als scharfer Kritiker der Tätigkeit des Schweizer Euthanasie-Vereins Dignitas, deren Haupt„kunden“ Deutsche sind. Allein in diesem Jahr hatten sich rund 200 Menschen, in erster Linie Ausländer, an Dignitas mit dem Wunsch nach Beihilfe zum Selbstmord gewandt. Dignitas ist nun auch in der Schweiz ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Anrainer beklagen den „Sterbetourismus“ und halten es für untragbar, vor ihrer eigenen Haustüre beobachten zu müssen, wie Sterbewillige im Rollstuhl in Begleitung von Angehörigen in die von Dignitas gemietete Wohnung geführt und zwei Stunden später im Sarg hinaus getragen werden. Der Betrieb einer Wohnung, in der Euthanasie durchgeführt wird, wurde nun in den Zürcher Gemeinden Stäfa und Maur verboten, ebenso die Nutzung eines Industriegebiets in Schwerzenbach, berichtet die Neue Züricher Zeitung (online, 3. September 2007). In der Schweiz, wo eine der liberalsten Euthanasie-Regelungen Europas gilt, ist Beihilfe zum Suizid erlaubt. Der Sterbehelfer darf für die Tötung kostendeckend Gebühren einheben.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
Unterstützt von: