Bioethik aktuell

Forschung: Australien erlaubt ethisch umstrittenes therapeutisches Klonen

Deutsche EU-Abgeordnete warnen Bundestag vor Aufweichung des Stammzellengesetzes

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Während in der Frage der ethisch umstrittenen Forschung mit embryonalen Stammzellen Australien nun ein weiteres Tor geöffnet hat, kämpfen Deutschlands EU-Abgeordnete dafür, dass in ihrem Land die derzeit geltende strikte Regelung beibehalten wird. In Australien hat die Regierung trotz Widerstands im Dezember 2006 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Wissenschaftlern zukünftig erlaubt, Embryonen zu Forschungszwecken zu klonen. Damit reiht sich Australien in die kleine Gruppe von Ländern ein, in denen therapeutisches Klonen durchgeführt werden darf - etwa Großbritannien, Südkorea und die USA. In Deutschland dreht sich die aktuelle Debatte darum, ob die so genannte „Stichtagsregelung“ geändert werden soll. Ausgelöst wurde sie durch einen Vorstoß der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die eine Liberalisierung forderte. Wissenschaftler in Deutschland dürfen legal nur mit embryonalen Stammzellen aus dem Ausland forschen, wenn diese vor dem Stichtag 1. Jänner 2002 gewonnen wurden. Damit wollte der Gesetzgeber dem Anreiz, Embryonen für Forschungszwecke zu produzieren, von vornherein Einhalt gebieten. 51 deutsche EU-Abgeordnete verschiedener Fraktionen forderten nun den Bundestag in einem offenen Brief auf, das bestehende deutsche Stammzellimport- und Embryonenschutzgesetz nicht aufzuweichen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 14. 12. 2006). Deutschland stünde nicht allein da mit seiner Position, die verbrauchende Embryonenforschung sei auch in neun weiteren EU-Mitgliedstaaten (darunter Österreich, Anm. der Redaktion) verboten. Die Argumente, die in der jetzigen deutschen Diskussion gegen eine Stichtagsregelung vorgetragen würden, seien dieselben, die schon bei der Verabschiedung des Gesetzes 2002 vorgebracht wurden. Die ethischen Gründe für den Stichtag wurden durch neuere Forschungserkenntnisse nicht beseitigt. In Ländern mit liberalerer Regelung wie Großbritannien, China oder Südkorea gebe es keine therapeutischen Erfolge mit embryonalen Stammzellen. Dagegen habe die Forschung mit adulten Stammzellen schon in vielen Bereichen zur Heilung von Patienten geführt. Auch die Deutsche Bischofskonferenz sprach sich erneut entschieden gegen eine Änderung des deutschen Stammzellgesetzes aus.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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