Bioethik aktuell

Fortpflanzungsmedizin: Schweizer Bischöfe beklagen Mangel an Transparenz

Laut Gesetz müssen „überzählige“, nicht implantierte Embryonen erfasst werden

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Die katholische Schweizer Bischofskonferenz beklagt bei der Fortpflanzungsmedizin einen Mangel an Transparenz, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 04. 01. 2007). Das gelte insbesondere bei der gesetzlich vorgeschriebenen Statistik der so genannten überzähligen Embryonen, die im Rahmen der Reagenzglas-Befruchtung entstehen und nicht genutzt worden sind, kritisierte die kirchliche Bioethik-Kommission in einem offenen Brief an das Bundesamt für Statistik. Die seit 2001 erhobenen Zahlen wiesen erhebliche Lücken und Versäumnisse auf. Die Bischofskonferenz beklagte, dass erst seit Jänner 2006 ein einheitliches Formular vorliege, das eine detaillierte Erfassung „überzähliger Embryonen“ überhaupt ermöglicht. Dies hätte jedoch bereits mit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes 2001 geschehen müssen, so die Bioethik-Kommission. Sie fordert, dass die fehlenden statistischen Werte für die Jahre 2001 bis 2005 umgehend nachgeliefert werden. Ansonsten könne nicht klar nachvollzogen werden, was mit den überzähligen Embryonen geschehe. So stelle sich etwa die Frage, woher die kürzlich für Stammzellforschung freigegebenen 100 Embryonen stammten, die es bisher laut Statistik des Bundes nicht gebe.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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