Bioethik aktuell

Österreich: Politik ist säumig in der Hospizversorgung

VfGH bestätigt Verbot der Gründung eines Sterbehilfe-Vereins in Österreich

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Österreich ist weiterhin drastisch unterversorgt, was die spezialisierte Betreuung Sterbender betrifft: im ganzen Land gibt es nur zwei stationäre Hospize. Zum Vergleich: In Deutschland sind es rund 200 stationäre Hospize. Die mobile Sterbebegleitung ist überhaupt nur durch den Einsatz der mehr als 3300 Ehrenamtlichen möglich und wird rein durch Spenden finanziert (vgl. Bioethik aktuell, 18.11.2014). Schon seit 2004 liegen die Ziele zur Erreichung einer flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung vor, bis heute wurde davon allerdings praktisch nichts umgesetzt. Nach aktuellen Erhebungen des Dachverbands Hospiz hinkt man auf Palliativstationen hinter den benötigten Betten österreichweit immer noch mit insgesamt 30 Prozent nach, bei stationären Hospizen mit 73 Prozent. Der Bedarf der Tageshospize sei nur zu 40 Prozent gedeckt (durch vier Einrichtungen in Salzburg, Graz, St. Pölten und Wien, berichtet der Standard (online, 25.3.2016).

Neuere Studienergebnisse zeigen, dass mobile Dienste, die es schwer- oder todkranken Menschen ermöglichen, ihren Lebensabend zu Hause zu verbringen, nicht nur kostengünstiger, sondern offenbar auch qualitativ besser sind als Krankenhausaufenthalte am Lebensende. Eine aktuell in Cancer (DOI: 10.1002/cncr.29844) veröffentlichte prospektive multizentrische Kohortenstudie über die Überlebenszeit von an unterschiedlichen Orten vor ihrem Tod versorgten Menschen zeigte, dass die Überlebenszeit der zu Hause palliativ versorgten todkranken Patienten signifikant länger war als die jener Patienten, die im Krankenhaus versorgt wurden und dort starben.

Präferenzen und Nöte todkranker Patienten müssen Vorrang haben. Dies war der Tenor der 51 Vorschläge, die die Parlamentarische Enquete-Kommission Würde am Ende des Lebens 2015 gemeinsam mit mehr als 100 Experten veröffentliche (vgl. Bioethik aktuell, 12.3.2015). Ein vom Sozial- und Gesundheitsministerium neu eingerichtetes Hospiz- und Palliativforum soll nun Druck machen, damit diese umgesetzt werden. Das Forum konstituiert sich im April 2016. Ziel der beiden Präsidentinnen Waltraud Klasnic (ÖVP) und Elisabeth Pittermann (SPÖ): Jedes Jahr sollten 18 Millionen Euro zusätzlich zum bestehenden Angebot bis zum Vollausbau im Jahr 2020 aufgestockt werden. Um ein flächendeckendes Angebot sofort herzustellen, wären rund 72 Millionen Euro pro Jahr nötig.

Zum Vergleich: Laut Medienbehörde KommAustria hat die öffentliche Hand allein im Jahr 2015 rund 188 Millionen Euro Steuergelder für Inserate und Werbekampagnen ausgegeben, die Gemeinde Wien lag an der Spitze mit 46 Millionen Euro an Werbeschaltungen.

Eine bessere Umsorgung von Sterbenden nimmt Angst und Schmerzen - ein wichtiges Argument auch gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. In einem richtungweisenden Urteil hat nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot der Gründung des Sterbehilfe-Vereines „Letzte Hilfe - Verein für ein selbstbestimmtes Sterben“ bestätigt (E 1477/2015-10 08.03.2016). Die Initiative Religion ist Privatsache strebte die Gründung des Vereins an, wobei der Zweck des Vereins unter anderem beinhalten sollte, mündigen Vereinsmitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Suizid leisten zu wollen. Dass in Österreich jemand, der „einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet“, strafrechtlich verurteilt werde, halten die Initiatoren für rein „religiös motiviert“. Da der Vereinszweck offenbar zumindest teilweise gesetzwidrig ist und der Gesetzgeber durch dieses Verbot seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum weder überschritten habe noch das Recht auf Achtung des Privatlebens oder das Diskriminierungsverbot verletzte, wurde die Bildung des Vereins zu Recht untersagt, urteilte hingegen der VfGH und bestätigte damit letztlich den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien. Diese hatte vor zwei Jahren die Gründung des Vereins - als Pendant zu Exit oder Dignitas in der Schweiz - untersagt, und dies mit dem grundsätzlichen Verbot der „Mitwirkung am Selbstmord“ (§78 Strafgesetzbuch, StGB) sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention begründet. Die Initiatoren wollen ihren Fall nun vor den EGMR bringen.

Institut für Medizinische
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