Bioethik aktuell

OGH-Urteil: Österreichs Kinderärzte gegen "Anspruch auf perfektes Kind"

Pränataldiagnose ist mögliches, aber nicht zwingendes Hilfsmittel für Schwangere

Lesezeit: 01:33 Minuten

Die Arbeitsgruppe Ethik der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) hat am 10. Jänner 2007 eine Stellungnahme zum jüngsten „Kind als Schaden“-OGH-Erkenntnis veröffentlicht. Ein Salzburger Gynäkologe sollte für den Lebensunterhalt eines behinderten Kindes aufkommen, weil die Schwangere über eine eventuell vorliegende Trisomie des Ungeborenen nicht ausreichend aufgeklärt worden sei. Die Affäre wurde mittlerweile durch einen Vergleich beendet. Gegen den offenkundigen Anspruch auf ein perfektes Kind verwehren sich nun die Kinderärzte scharf. Der Wunsch sei zwar legitim und verständlich, aber „ein Anrecht kann und darf es nicht geben“, betont die Ethik-Arbeitsgruppe der ÖGKJ. Auch die modernen Methoden zur Feststellung einer möglicherweise drohenden Behinderung würden daran nichts ändern. Die Experten: „Die pränatale Diagnostik ist nur ein Hilfsmittel, das Frauen angeboten werden kann, die sehr früh eine Entscheidung treffen wollen. Sie ist aber keine Verpflichtung für jede Schwangere und kein Werkzeug der Selektion.“ Schleichend werde der „unglückselige Begriff von ‚lebenswertem Leben’“ wieder eingeführt. Was lebenswert und was nicht lebenswert sei, könne jedoch keine Instanz entscheiden. Die Vorstellungen darüber, was ein Schaden sei, klaffen subjektiv auseinander. Sie reichen von Trisomie 21 über eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte bis hin zu abstehende Ohren, geben die Ärzte zu bedenken. Am Ende einer solchen Entwicklung stünde dann das Designer-Baby, bei dem Geschlecht, Haarfarbe, Augenfarbe auf Wunsch festgelegt werden und wo, wenn diese Eigenschaften nicht stimmen, der Klageweg offen steht. „Wollen wir das - können wir das überhaupt wollen?“ Zudem sei in der ärztlichen Aufklärungspflicht zwischen Verdacht und Gewissheit zu unterscheiden. Eltern zu werden bedeute Übernahme von Verantwortung für das selbst gezeugte Kind, betont die Ethik-Arbeitsgruppe der ÖGKJ in ihrer Stellungnahme: „Wenn die Natur aus welchen Gründen auch immer einen Fehler macht, bleibt diese Verantwortung trotzdem bestehen und kann nicht einem einzelnen oder der Allgemeinheit angelastet werden.“

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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