Bioethik aktuell

Pränataldiagnostik: Gynäkologen wehren sich gegen Tendenz zur Eugenik

Französische Mediziner warnen vor „Null-Fehler-Baby“

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Die Pränataldiagnose driftet immer mehr in Richtung Eugenik. Gegen diese in westlichen Ländern deutlich beobachtbare Entwicklung positioniert sich nun auch in Frankreich eine Gruppe von Gynäkologen, Radiologen, Hebammen und Krankenschwestern. Das neu gegründete „Komitee zur Rettung der Pränatalmedizin” fordert aus Anlass der für Februar 2011 geplanten Revision des französischen Bioethik-Gesetzes eine fundierte gesellschaftspolitische Debatte.

Die Pränataldiagnostik habe sich fehlentwickelt zu einem Instrument der Rasterfahndung nach Down-Syndrom-Kindern, kritisiert der Gynäkologe Patrick Leblanc, Initiator des Komitees. Dabei sei sie ein sehr wertvolles Instrument für die Gesundheit jener ungeborenen Kinder, bei denen Therapien möglich sind, und ein medizinischer Fortschritt.

In einem Interview mit Le Point (online, 13. 12. 2010) warnt Leblanc vor zwei Folgen einer „unmenschlichen“ Pränatalmedizin: Zum einen entstehe der Anspruch auf ein „Null-Fehler-Baby“, das auf immer mehr Krankheiten oder Veranlagungen auf Krankheiten getestet werden muss, um als „lebenswert“ eingestuft zu werden. Zum Zweiten würde die Abtreibung von kranken Kindern dazu führen, dass kein Interesse - und damit Geld - in mögliche Therapien fließe.

Nach Ansicht des Gynäkologen, dessen Initiative bereits von 250 Mitstreitern unterzeichnet wurde, würden sich Ärzte, aber auch Frauen unter einem ethisch unannehmbaren Druck befinden, was zu einer Verkürzung der eigentlichen Aufgabe der Pränatalmedizin führe.

Nach Meinung der Initiatoren sollte die gesetzliche Verpflichtung festgeschrieben werden, im Zuge einer Pränataldiagnose Frauen eine „ausgewogene Information“ zukommen zu lassen sowie die Möglichkeit, durch betroffene Eltern mehr über ein Leben mit behinderten Kindern erfahren zu können. In Deutschland wurden im Frühjahr 2009 strengere Bestimmungen eingeführt: Bei Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche besteht nun eine Beratungspflicht des Arztes. Zugleich muss nun zwischen der Diagnose und der ärztlichen Abbrucherlaubnis eine Bedenkfrist von drei Tagen liegen. Kommt der Arzt den Auflagen nicht nach, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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