Bioethik aktuell

Public Health: Österreich unter Top-Drei-Ländern im Alkoholkonsum

Studie zeigt, dass ein Verbot des nächtlichen Alkoholverkaufs Komasaufen bei Teenagern senkt

Lesezeit: 01:12 Minuten

© pixelio.de_717657_birgitH

Österreich liegt unter den Top-Drei-Nationen in Europa mit dem höchsten Pro-Kopf-Alkoholkonsum laut OECD-Bericht 2014 (OECD HealthStatistics 2014). Mit durchschnittlich 11,2 Litern wird die Alpenrepublik nur noch von Litauen (12,7 Liter) und Estland (11,3 Liter) überholt. Der EU-Durchschnitt liegt bei 10,1 Liter Pro-Kopf-Alkoholkonsum (reiner Alkohol).

Dass sich hier in den vergangenen Jahren kaum etwas zum besseren bewegt hat, ist bedauerlich und lässt sich nicht bloß mit kulturellen Gewohnheiten begründen. So konnte Italien den Pro-Kopf-Alkoholkonsum von 16,7 Liter im Jahr 1980 auf 6,1 Liter senken, die Schweiz von 13,5 auf immerhin 9,9 Liter. Politische Maßnahmen erweisen sich laut WHO als effizient in der Reduktion des Alkoholkonsums, u. a. die Regulierung von Werbung und gezielte Preispolitik beim Verkauf, etwa in Form höherer Besteuerung.

In Baden-Württemberg kam es nach einem nächtlichen Alkoholverkaufsverbot zu einer Stagnation der Alkoholintoxikationen. Der Rückgang war laut einer Studie im Journal of Public Economics (2015; doi:10.1016/j.jpubeco.2014.12.010) auf die Gruppe der 15 bis 24-Jährigen beschränkt. Seit März 2010 gilt in Baden-Württemberg ein nächtliches Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken in Tankstellen, Supermärkten und Kiosken zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, jene Zeit, in der ein kostengünstiger Nachschub an Alkoholika an Tankstellen oder Kiosken möglich war (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online, 10. 2. 2015). Nach einer Hochrechnung könnte das Verbot für Jugendliche in den 22 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 444 Jugendliche und 288 junge Erwachsene vor einem Krankenhausaufenthalt bewahrt haben. Bei Behandlungskosten von etwa 540 Euro könnten die Krankenkassen als Folge des Verbots über 396.000 Euro gespart haben.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
Unterstützt von: