Bioethik aktuell

Stammzellforschung: Deutschland entscheidet am 11. April über neues Gesetz

Sind übrig gebliebene Embryonen Klinikmüll?

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Die deutsche Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) verteidigte eine geplante Reform des Stammzellgesetzes. Sie verwies auf die Herkunft der Stammzellen aus so genannten überzähligen Embryonen. Diese würden „nach einem gewissen Datum vernichtet und weggeworfen“ und als Klinikmüll gelten, so Schavan beim 55. Forum „Pariser Platz“ (Deutsches Ärzteblatt online, 12. 03. 2008). Am 11. April sollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages definitiv darüber entscheiden, ob und wie der Stichtag im Stammzellgesetz verändert wird. Derzeit ist nur die Forschung an solchen embryonalen Stammzelllinien erlaubt, die vor dem 1. Jänner 2002 im Ausland gewonnen wurden. Schavan will den Stichtag auf Mai 2007 verlagern. Dafür wird sie von der katholischen Kirche, von Teilen ihrer Partei und auch den Grünen deutlich kritisiert. Der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff mahnte, Embryonen seien kein Objekt, das sich der Mensch zunutze machen dürfe. Die Politik müsse sich entscheiden, was ihr das Bekenntnis zu Lebensschutz und Menschenwürde wert sei. „Das zeigt sich erst, wenn es einen Verzicht bedeutet“, so Schockenhoff, der auch dem Deutschen Ethikrat angehört. Zugleich bezweifelte er die Alternativlosigkeit der Forschung an embryonalen Stammzellen: Forscher könnten diese nicht belegen. Der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) warf er vor, nur Lobbying gegenüber der Politik zu machen, zielorientiert zu argumentieren und dabei die adulte Stammzellforschung zu vernachlässigen.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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