Bioethik aktuell

Stammzellgesetz: Philosoph Spaemann warnt vor Liberalisierung in Deutschland

Stichtagsregelung führt sich ad absurdum, wenn die Grenze verschoben wird

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Vor einer Liberalisierung des deutschen Stammzellgesetzes warnt der Philosoph Robert Spaemann. Er fordert, dass die Debatte „auf den Boden der Verfassung zurückgeholt werden“ müsse, wonach jeder Mensch, auch im Frühstadium seines Lebens, ein „Grundrecht auf Leben“ besitze, schreibt Spaemann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (online, 28. 08. 2007). Derzeit dürfen deutsche Wissenschaftler nur solche menschlichen embryonalen Stammzellen importieren, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 im Ausland von Embryonen entnommen worden sind. Diese Einschränkung soll Anreize für eine weitere Vernichtung von Embryonen verhindern. Der Philosoph fordert konsequentes Handeln: Der Stichtag sei ja nur deshalb eingeführt worden, um sicherzustellen, dass Embryonen nicht „mit der Aussicht auf eine spätere ‚verbrauchende’ Nutzbarmachung getötet werden“. Wer den festgesetzten Stichtag auch nur ein Mal verschiebe, habe später kein Argument mehr, ihn nicht immer wieder zu verschieben bzw. ganz abzuschaffen, kritisiert er. Auch das Recht auf Forschungsfreiheit könne das Grundrecht auf Leben nicht aushebeln. „Dass andere Länder es anders halten als das unsrige, tut ebenfalls nichts zur Sache. Ich habe bisher noch nicht gehört, dass man für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädiert, weil sie doch in den Vereinigten Staaten nach wie vor praktiziert wird.“

Der Bundestag wird sich im Herbst mit dem Stammzellgesetz von 2001 befassen, nachdem führende Forscher und die FDP zuletzt mehrfach eine Aufhebung des Stichtags gefordert hatten. Große Teile der SPD sympathisieren mit einer einmaligen Verschiebung. Aus der Unionsfraktion kommt dazu sowohl Zustimmung als auch Ablehnung; sie will sich am 18. September in einer Fraktionssitzung mit dem Thema befassen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 28. 08. 2007). Spaemann warnte zugleich vor jeder verbrauchenden Embryonenforschung: „Wenn wir das Recht des Menschen nicht mit seiner physischen Existenz beginnen lassen, dann liefern wir es der Definitionsmacht derer aus, die über die Kriterien entscheiden“, so der Philosoph.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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