Bioethik aktuell

Sterbehilfe: Hartheim-Konferenz fordert verfassungsmäßiges Euthanasieverbot

Schauspieler Tobias Moretti verteidigt Lebensrecht gegen unmenschlichen Pragmatismus

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„Wer das Lebensrecht am Anfang des Lebens in Frage stellt, stellt es irgendwann auch am Ende des Lebens in Frage“: Dies betonte der Schauspieler Tobias Moretti bei einem „Künstlerpodium“ auf der Internationalen Hartheim-Konferenz „Sinn und Schuldigkeit. Fragen zum Lebensende“, die von 20. bis 22. April in Schloss Hartheim stattfand. Wo immer das Lebensrecht einer „ökonomischen Rationalität“ untergeordnet werde, drohe ein „Dammbruch“, so der Schauspieler. Dagegen gelte es deutlich zu machen, dass es eine Gesellschaft bereichert, so Moretti, „wenn sie Platz hat für das Nicht-Normale, für das Welke“. Wenn ein „der Menschlichkeit enthobener Pragmatismus zum Leitmotiv der Politik“ werde, drohe die freiwillige Pflege alter Menschen und das Gebären behinderter Kinder unter einen ethischen Rechtfertigungsdruck zu geraten, warnte Moretti. Der Innsbrucker Diözesanbischof Manfred Scheuer schloss sich der Forderung von Caritas-Direktor Michael Landau an, das Euthanasieverbot in eine neue österreichische Verfassung zu integrieren, allerdings in einer differenzierten Form: Mit einem „Nein“ zur direkten Sterbehilfe sei nicht gemeint, „alles zu tun, um sterbende Menschen um jeden Preis am Sterben zu hindern“. Die Unterscheidung zwischen einem christlich verantwortbaren „Sterbenlassen“ und einer gezielten Herbeiführung des Todes müsse immer wieder neu als „Orientierungshilfe im Schnittfeld zwischen Lebensschutz und Tötungsverbot“ ins Bewusstsein gerufen werden, so Scheuer. Religionsvertreter aus Christentum, Judentum und Islam bekräftigten, dass das Tötungsverbot Teil des Ethos der Weltreligionen sei.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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