Bioethik aktuell

Sterben als Gewerbe: Kanton Zürich regelt „begleiteten Suizid“ amtlich

Schweizer Bundespolitiker sind wegen Vereinsverbots gespalten

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In der Schweiz will ein Kanton erstmals mit einer Sterbehilfeorganisation Vereinbarungen über den Ablauf eines begleiteten Suizids treffen, berichtet die NZZ (online, 29. 06. 2009) Der Verein Exit, neben Dignitas die größte so genannte Sterbehilfeorganisation in der Schweiz, hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 167 Menschen in den Tod „begleitet“. Die im Kanton Zürich als Entwurf vorliegende Vereinbarung sieht in 16 Paragrafen vor, dass Suizidhilfe nur dann zu gewähren ist, „wenn der Wunsch aus einem schweren, krankheitsbedingten Leiden heraus entstanden ist“. Dabei sei der Begriff der Erkrankung „weit auszulegen und umfasst auch Leiden infolge eines Unfalls oder einer schweren Behinderung“, zitiert die NZZ aus dem Entwurf. „Zur Vermeidung von Routineabläufen“ dürfe ein Sterbebegleiter pro Jahr höchstens zwölf Suizide betreuen. Pro Fall soll er maximal 500 Franken (etwa 327 Euro) Spesen verrechnen dürfen. Sobald der Tod eingetreten ist, müsse der Exit-Mitarbeiter die Polizei informieren und ihr eine „Dokumentenmappe“ übergeben. Sie müsse unter anderem eine Erklärung enthalten, in der die sterbewillige Person bestätigt, dass sie Suizid begehen will. Auch das Verhalten der Polizei ist reglementiert: Während bisher laut Exit-Angaben bis zu zehn Beamte zu einem Suizid ausgerückt sind, sollen es künftig nur noch ein bis zwei Polizisten sowie ein Amtsarzt sein. Sie werden zu „diskretem Auftreten“ angehalten.

Innenminister Pascal Couchepin kritisierte die Zürcher Vereinbarung mit Exit scharf und fordert ein Verbot der „gewerblichen“ Suizidbeihilfe. Couchepin warnte davor, dass der Staat eine Linie ziehe zwischen zwei Kategorien von Menschen: jenen, die man für lebenswürdig halte, und anderen, bei denen der Staat einen Suizid bewillige.

Unterdessen spaltet das Thema Sterbehilfe nach Jahrzehnten auch erstmals die Schweizer Bundespolitik. Die Regierung hatte jüngst zwei Gesetzesverschläge in die Anhörung gegeben: Ein Entwurf spricht sich für Schranken der Arbeit von Sterbehilfeorganisationen aus, der andere will die Tätigkeit von Exit und Dignitas komplett verbieten.

Institut für Medizinische
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