Bioethik aktuell

Strassburg: Europäische Petition fordert Einhaltung der Menschenrechte

500.000 Unterschriften für das Recht auf Leben an EU-Parlamentspräsidenten übergeben

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„Europa muss das Recht auf Leben stärker respektieren und umfassender schützen.“ Das forderte die Bundesvorsitzende der deutschen Aktion Lebensrecht für Alle e. V. (ALfA), Claudia Kaminski. Angeführt vom Europaabgeordneten und Präsidenten der italienischen Lebensrechtsbewegung, Carlo Casini, übergaben Lebensrechtler aus ganz Europa in Straßburg dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, eine Europäische Petition „Für das Leben und die Würde des Menschen“ sowie 500.000 Unterstützungsunterschriften (Pressemitteilung ALfA, online, 15. 12. 2009). In der Petition bekennen sich die Unterzeichner unter anderem dazu, dass „jeder Mensch das Recht auf Leben“ besitzt, „von der Zeugung bis zum natürlichen Tod“, und fordern das Europäische Parlament auf, sicherzustellen, dass Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, in denen dieses Recht verankert ist, überall in Europa entsprechend interpretiert werden.

Dass auf dem Territorium der Europäischen Union, die sich die Wahrung der Menschenrechte auf die Fahnen geheftet hat, alle 25 Sekunden ein Mensch sein Leben durch Abtreibung verliert, hält die ALfA-Bundesvorsitzende und Ärztin Kaminski für einen „unglaublichen, nicht hinnehmbaren Skandal“. Den feierlichen Worten in den völkerrechtlichen Dokumenten müssten endlich auch Taten folgen. In der Petition wird unter anderem als erster Schritt der sofortige Stopp der finanziellen Förderung der verbrauchenden Forschung an menschlichen Embryonen gefordert. „Das kostet nichts, ist einfach und überaus wirksam.“ Ziel muss sein, dass „künftig sämtliche Entschließungen, Stellungnahmen, Empfehlungen, Regelungen, Entscheidungen oder Richtlinien der Europäischen Union, des Europarates und der Vereinten Nationen, die das Recht auf Leben und die Familie mittelbar oder unmittelbar betreffen, das Recht auf Leben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod respektieren“, betont Kaminski.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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