Bioethik aktuell

Straßburg: Europäisches Parlament lehnt "Recht auf Abtreibung" ab

Sexualkunde und Abtreibungsrecht sind keine EU-Kompetenzen

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Das Europäische Parlament in Straßburg hat in seiner Plenarsitzung am 10. Dezember 2013 den Estrela-Report über die sogenannten Rechte zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit abgelehnt. In einer Aussendung wertet die deutsche CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Zurückweisung des Estrela-Berichts als einen wichtigen Erfolg. Dieser habe unter dem Oberbegriff der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ ein Recht auf Abtreibung gefordert und dieses als Handlungsziel europäischer Politik erklärt. „Besonders die Forderung, das Recht von Ärzten und Krankenpflegern in Frage zu stellen, aus Gewissensgründen nicht an einer Abtreibung mitzuwirken, lehnen wir entschieden ab. Nach unserer festen Überzeugung darf es in einem rechtsstaatlichen Europa kein Recht auf Tötung ungeborener Kindern geben“, heißt es in der Stellungnahme (online, 12. 12. 2013).

Der nach der portugiesischen Sozialistin Edite Estrela benannte Bericht hatte die Abtreibung als Menschenrecht, die Abschaffung der Gewissensfreiheit für medizinisches Personal sowie die Einführung einer europaweiten Sexualerziehungspflicht in Grund- und Sekundarschulen, auch ohne die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gefordert. Massive Unterstützung bekam der Report von internationalen Lobbying-Institutionen u. a. der International Planned Parenthood Federation Europe (IPPF-EN), der European Women’s Lobby (EWL), der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) sowie der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW).

Unter dem Schlagwort Estrela No! hatten Kritiker des Antrags zu Protesten aufgerufen. Rund 100.000 Protest-Emails landeten bei EP-Abgeordneten, mehrere Protestkundgebungen fanden vor dem Europäischen Parlament statt. Der Report sei ein Angriff auf die Grundrechte der Bürger: Die Verweigerung aus Gewissensgründen ist ein international anerkanntes Recht. Der EuGH hatte 2011 in einer Entscheidung (C-34/10) festgehalten, dass es sich bei einer befruchteten menschlichen Eizelle rechtlich um einen menschlichen Embryo handle, der geschützt werden muss (vgl. EuGH: Kein Patent auf humane embryonale Stammzellen, 2011). Es könne daher kein Recht auf Tötung von Menschen in ihrer frühen Lebensphase geben, so die Kritiker.

Schließlich votierten die Abgeordneten mit einer knappen Mehrheit von 334 zu 327 Stimmen für einen alternativen, von der EVP eingebrachten Entschließungsantrag. Sowohl die Festlegung der Gesundheitspolitik, die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung als auch die schulische Sexualerziehung ist und bleibt alleinige Zuständigkeit der EU- Mitgliedsstaaten, heißt es in dem angenommenen Antrag.

Der Estrela-Report galt als schnelle Gegenmaßnahme zur überraschend erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative One of Us: 1,86 Millionen EU-Bürger hatten 2013 in diesem bisher erfolgreichsten Volksbegehren Europas überhaupt die EU-Kommission aufgefordert, keinerlei Aktivitäten mit EU-Geldern zu fördern, die eine Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen (vgl. IMABE, Februar 2013: EU: Bürgerinitiative One of Us zum Schutz des Embryos gestartet).

Institut für Medizinische
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