„Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden.“ So lautet nun die Formulierung einer Entschließung, die das Europaparlament am 7. Oktober 2010 in Straßburg mit knapper Mehrheit verabschiedete, von der die Presse (online 09. 10. 2010) berichtet. Anlass war die Abstimmung über den sogenannten McCafferty-Bericht. Die britische Sozialistin Christine McCafferty wollte im Europarat eine Resolution herbeiführen, die ein Recht auf Abtreibung oder Euthanasie vorsah und Ärzte und medizinisches Personal zwingen sollte, sich daran zu beteiligen - auch gegen ihre Gewissensüberzeugung. Die Gewissensfreiheit soll nur für Individuen gelten. Krankenhäuser müssten alles anbieten, was im jeweiligen Land erlaubt ist. Außerdem hätte ein Verzeichnis geschaffen werden sollen, in dem alle Verweigerer bestimmter medizinischer Dienstleistungen (insbesondere im Bereich der „Reproduktionsmedizin“) erfasst werden sollten. Der umstrittene Bericht rief zahlreiche Proteste von Standesvertretern, Bürgern und christlichen Vereinigungen hervor.
Die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern lehnten den McCafferty-Bericht ab und verabschiedeten eine eigene Resolution (Nr. 1763 (2010)), in der sie das Recht von Ärzten und medizinischem Personal auf Schutz der Gewissensfreiheit bekräftigten. Die britische Sozialistin war empört und nannte das Votum eine „Schande“ für den Europarat: Es gehöre zu den Rechten von Frauen, Zugang zur Abtreibung zu haben.
In Österreich hatte u. a. die Wiener Ärztekammer vor dem McCafferty-Bericht gewarnt. Zwar verfolge der Antrag das Ziel, möglichst vielen Menschen Zugang zu den medizinischen Leistungen eines Landes zu ermöglichen, er degradiere auf der anderen Seite aber auch Ärztinnen und Ärzte „zu bloßen Dienstleistern am Patienten“. Der für bioethische Fragen zuständige Bischof in Österreich, Klaus Küng, hatte in einem offenen Brief an den Europarat appelliert, den Schutz der Gewissensfreiheit aufrecht zu erhalten und nicht - etwa im Gesundheitsbereich - durch neue Richtlinien zu untergraben, berichtet Kathpress (online, 05. 10. 2010). Die Gewissensfreiheit gehöre zu den „Grundrechten des Menschen“, d. h. niemand dürfe gezwungen werden, „etwas zu tun, was seinem Gewissen ( ) widerspricht.“
Eine rechtliche Bindungswirkung hat die Resolution nicht. Verabschiedete Texte der Parlamentarischen Versammlung, die nur beratende Funktionen hat, dienen lediglich als Orientierungshilfen für das Ministerkomitee des Europarats sowie für die nationalen Regierungen und Parlamente.