Entscheidung des deutschen Bundestages für den Import von embryonalen Stammzellen

Imago Hominis (2002); 9(1): 7-8
Notburga Auner

An einem heißen Tag im August hat George Bush seine Entscheidung, keine öffentlichen Gelder für die verbrauchende Embryonenforschung zur Verfügung zu stellen, kundgetan. An einem kalten Tag im Jänner 2002 hat nun der deutsche Bundestag abgestimmt und bedeutend weniger Mut bewiesen als der amerikanische Präsident, der unter massivem Druck der Öffentlichkeit eine einigermaßen unpopuläre Entscheidung gefällt hat. Stammzellen dürfen in der Bundesrepublik zwar nicht hergestellt werden, um einige Forscher zu befriedigen dürfen sie aber importiert werden. Der Vorschlag der SPD und der Grünen sieht unter strengen Auflagen die Einfuhr embryonaler Stammzellen vor, um des Kompromisses willen, wie sie selbst sagen. Grundsätzlich sollte es ein „Nein“ heißen. Die Abgeordneten plädierten für ein Verbot der verbrauchenden Embryonenforschung und für die Selbstverpflichtung, dieser Art der Wissenschaft nicht Vorschub zu leisten. Andererseits sollen deutsche Wissenschaftler aber Anschluss an die internationale Forschung haben. Was in anderen Ländern an Erkenntnissen neu gewonnen wird, soll auch den Deutschen nicht vorenthalten bleiben. Aus diesem Grund soll importiert werden, was in Deutschland nicht hergestellt werden darf. Für Margot von Renesse und für die vielen anderen Bundestagsabgeordneten, die für diese Lösung stimmten, gibt es da weder einen Widerspruch in sich, noch zur bestehenden Gesetzeslage. Deutsche menschliche Embryonen schützt der deutsche Gesetzgeber streng; sie dürfen der Willkür nicht ausgesetzt werden. In der BRD dürfen in vitro-Embryonen ausschließlich im Hinblick auf Nachkommenschaft hergestellt werden.

Die angeführten Argumente für die Forschung an embryonalen Stammzellen sind aus dem angelsächsischen Sprachraum hinlänglich bekannt. Der Forschungsfreiheit dürften keine willkürlichen Schranken auferlegt werden. Es gehe um das Allgemeinwohl der Menschheit, um das Recht auf Gesundheit, das die Gesellschaft als höheren Wert einstuft, höher jedenfalls, als den Würdeschutz des frühen menschlichen Lebens. Als beratendes Gremium trat erstmals der Nationale Ethikrat auf den Plan. Bundeskanzler Schröder hatte nach einigen Debatten eine interdisziplinäre Gruppe von Wissenschaftlern und Ethikern beauftragt, der Regierung in schwierigen Fragen der Biopolitik beratend beizustehen. Dieser hat eine Empfehlung abgegeben und eine langatmige Stellungnahme mit pro und contra. Es gab unüberwindliche konträre Auffassungen, die rein demokratisch, nach dem Mehrheitsprinzip zur Abstimmung vorgelegt wurden. Das Ergebnis der Abstimmung in den eigenen Reihen wird offengelegt: 15 gegen 10. Die Mehrheit war für den Import der embryonalen Stammzellen.

Im Vorwort der Erläuterungen heißt es noch, „die Würde des Menschen verbietet es, Embryonen vor der Nidation für beliebige Zwecke zu verwenden.“ Gleichzeitig ließe sich aber kein „absoluter" Lebensschutz für frühe Embryonen induzieren. Dieser werde weder bei der Zulassung der Antikonzeptiva durch Nidationshemmung (Frühabortus), noch bei der rechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs gegeben. Es gäbe daher keine Veranlassung, in der vorliegenden Angelegenheit eine Ausnahme zu machen. Vielmehr habe sich der „abgestufte Lebensschutz“ durchgesetzt. Embryonen in ihren frühen Entwicklungsstadien verfügten doch (noch) nicht über ein individuelles Leben. Bis zur Ausbildung des sog. Primitivstreifens besteht die Möglichkeit der Mehrlingsbildung. Es hätte sich also noch kein individueller Mensch entwickelt, so wird geschlossen. Übersehen wird: es geht um folgende Alternativen: 2 oder nur einer, aber nicht 2 oder keiner, denn ein Individuum ist ja schon da.

Deutschland hat sich also entschieden, und mit dem Ethikrat viele Ratgeber beigezogen. Letztendlich muss befürchtet werden, dass eine Abänderung des Embryonenschutzgesetzes unausweichlich bleibt. Denn die getroffene Entscheidung stellt einen Kompromiss dar, der niemanden richtig befriedigt. Die Stammzellforscher hatten bald nach der Entscheidung signalisiert, dass die vorhandenen Zelllinien nicht ausreichen würden. Noch vor einem Jahrzehnt gab es einen geschlossenen gesellschaftlichen Konsens darüber, wie mit menschlichen Embryonen umgegangen werden soll. Weltweit gilt die deutsche Gesetzgebung als beispielgebend, was den Würdeschutz der menschlichen Embryonen in vitro betrifft. Was Forscherdrang und eine gute Lobby bewirken können! Die Moral wird neuen wissenschaftlichen Perspektiven angepasst. Was früher schützenswert war, ist es heute nicht mehr. Denn höher steht der Wert Forschungsfreiheit als der des Menschenlebens. Niemand dürfe sich anmaßen, den Wissenschaftlern den Gegenstand ihrer Forschung vorzuschreiben oder gar einzuschränken. Gemäß dem Prinzip des abgestuften Lebensschutzes genießt das Menschenleben in seinen frühesten Phasen nur wenig Schutz. Sinnlos sind die Beteuerungen, dass Sorgen über eine Instrumentalisierung menschlicher Embryonen unbegründet wären, da ja die gesetzlichen Bestimmungen ganz strenge Auflagen und Regelungen vorsähen. Das braucht nicht eigens betont zu werden, weil demzufolge der Embryo ja schon längst kein würdewertes Leben mehr besitzt.

Der Zirkelschluss ist evident: weil wir ihm (dem Embryo) keine Würde zusprechen, braucht er auch nicht geschützt werden. In sich schlüssig, aber unlogisch und menschenunwürdig.

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Dr. Notburga Auner
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