Gewissen und Gewissensirrtum aus ethischer Perspektive

Imago Hominis (2018); 25(1): 035-045
Josef Spindelböck

Zusammenfassung

Das Gewissen beurteilt die sittliche Qualität der eigenen Handlungen. In seinem Wesen ist es auf die Erkenntnis und Anwendung objektiver sittlicher Kriterien verwiesen. Das Gewissen ist im Hinblick auf konkrete sittliche Urteile der Möglichkeit des Irrtums ausgesetzt. Es bedarf daher einer ständigen Erziehung und Bildung. Im Bereich des ärztlichen und pflegerischen Handelns erweist sich der Respekt vor dem Gewissen sowohl der Patienten als auch der Mitarbeiter im Krankendienst als unerlässlich. Systemische und legistische Vorgaben sollen den nötigen Freiheitsraum für das Handeln gemäß dem Gewissen sowie für einen Einspruch aus Gewissensgründen bereitstellen.

Schlüsselwörter: Gewissen, Wahrheit, Irrtum, Bildung, medizinische Ethik

Abstract

Conscience makes a judgment about the moral quality of our acts. In its essence, it refers to the knowledge and application of objective moral criteria. With regard to concrete moral judgments, conscience is subject to the possibility of error. It therefore requires continuous education and formation. In the sphere of care and medicine, respect for the freedom of conscience of both patients and health care workers is indispensable. Legal and systemic requirements should thus provide the necessary freedom for them to act or object in accordance with their conscience.

Keywords: conscience, truth, error, education, medical ethics

Anschrift des Autors:

Prof. Dr. theol. habil. Josef Spindelböck
Professor für Moraltheologie und Dozent für Ethik Philosophisch-Theologische Hochschule der Diözese St. Pölten
Gastprofessor für Moraltheologie am Internationalen Theologischen Institut in Trumau
Kremser Straße 7, A-3123 Kleinhain
josef(at)spindelboeck.net

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