Archiv Bioethik aktuell

Bioethik Aktuell

Ethik: Der Weltärztebund bekräftigt das Recht auf Gewissenfreiheit

Ärzte haben ein Recht aus Gewissensgründen ethisch umstrittene Verfahren wie Abtreibung oder Sterbehilfe abzulehnen. Sie haben auch keine Verpflichtung, Patienten an andere Ärzte weiterzuleiten. Der Patient muss über einen Gewissenskonflikt des Arztes informiert sein.
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Deutschland: Ärzte dürfen nicht zu Abtreibungen gezwungen werden

Sollen an Universitätskliniken nur noch solche Ärzte eingestellt werden, die auch dazu bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen? In einer Stellungnahme zur Bereitschaft zu Abtreibungen als Einstellungsvoraussetzung (21.7.2020) plädiert die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und  mehr lesen...

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Suizidbeihilfe: Apotheker sollen nicht zur Abgabe von tödlichen Chemikalien verpflichtet werden

Die Deutsche Bundesapothekerkammer (BAK) spricht sich klar gegen eine Abgabepflicht von tödlichen Präparaten zwecks Suizidbeihilfe aus. Es bestehe keine Verpflichtung für Apotheker, Präparate zum Suizid auszuhändigen oder Suizidwillige in der Apotheke zu beraten. Zwar hätten Apotheker einen  mehr lesen...

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Berufsethos: Weltärztebund lehnt "Sterbehilfe" entschieden ab

Die 70. Generalversammlung des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA) lehnt ärztliche Beihilfe beim Suizid und Tötung auf Verlangen ab. In der neu überarbeiteten WMA-Deklaration (26.10.2019) heißt es: „Die WMA bekräftigt ihr starkes Bekenntnis zu den Grundsätzen der medizinischen Ethik,  mehr lesen...

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IMAGO HOMINIS: Gewissen in der Medizin

Nach bestem Wissen und Gewissen handeln: Ärzte, Pflegende, aber auch Patienten haben im medizinischen Alltag das Bedürfnis, mit dem eigenen Gewissen klar zu kommen. Dies ist mit immer größeren Herausforderungen verbunden. Denn ethische Fragestellungen werden in der medizinischen Forschung, aber auch  mehr lesen...

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Schweden: Keine Gewissensfreiheit für medizinisches Personal

Medizinisches Personal ist in Schweden gezwungen, an Schwangerschaftsabbrüchen mitzuwirken, auch gegen das eigene Gewissen. Wer sich weigert und sich dabei auf die Gewissensfreiheit beruft, kann vom Krankenhaus entlassen oder erst gar nicht angestellt werden. Das entschied kürzlich das schwedische  mehr lesen...

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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