Bioethik aktuell

Aufklärungspflicht: Scharfe Kritik an OGH wegen „Kind als Schaden“-Urteil

Ärzte wehren sich gegen überzogenen Ansatz von Aufklärung und Druck

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Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH 07. 03. 2006, 5 Ob 165/05h), wonach ein Salzburger Arzt aufgrund unterlassener Aufklärung den gesamten Unterhalt eines behindert geborenen Kindes zahlen soll, löste in Österreich eine Welle des Protests aus. Das Leben des behinderten Kindes an sich würde nun als Schaden begriffen, urteilen Juristen. Behindertenverbände berufen sich in ihrer Kritik unter anderem auf die Bundesverfassung, wonach eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung untersagt ist. Dass Ärzte sich gegen das Urteil verwehren, sei ihr gutes Recht, meint Susanne Kummer, stellv. IMABE-Geschäftsführerin in der österreichischen Tageszeitung Die Presse (25. Juli 2006). Angesichts dieses Urteils verstärke sich der ohnehin schon bestehende Druck auf Ärzte, Frauen zu raten, sicherheitshalber abzutreiben. „Ein krasserer Gegensatz zum eigentlichen Heilungsauftrag des Arztes ist kaum möglich“, so Kummer. „Pervers“ sei zudem der Umstand, dass jene „Eltern, die ihr behindertes Kind annehmen, ohne eine Abtreibung in Erwägung zu ziehen, nun ungleich schlechter dastehen, was den Anspruch auf wirtschaftlichen Ausgleich anlangt als jene, die von vorneherein sagen: Wir wollten das Kind abtreiben, jetzt müssen wir für es sorgen.“ Aus aktuellem Anlass widmet sich die Ausgabe 3/2007 der Fachzeitschrift Imago Hominis dem „Kind-als-Schaden“-Urteil als Schwerpunktthema.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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