Bioethik aktuell

Australien: Missbrauchsskandal heizt Debatte über Leihmutterschaft an

Sozialausschuss des Europarats bereitet neues Liberalisierungspapier vor

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Die „Rent-a-Womb“-Industrie hat sich in kürzester Zeit zu einem globalen Wirtschaftszweig entwickelt, auf Kosten der Rechte von Frauen und Kindern. Dabei muss man längst nicht mehr nur nach Indien schauen. Die Kritik am weltweiten Geschäft mit Leihmutterschaft reißt nicht ab.

Anlass in Australien ist nun ein erschreckender Fall von Pädophilie. Ein 49-jähriger Mann hatte im Jahr 2012 über Leihmutterschaft und Eizellenspende ein Kind in Übersee in Auftrag gegeben - und dies mit der Absicht des sexuellen Missbrauchs, ohne Wissen seiner Ehefrau. Die Zwillinge, die von einer ukrainischen Mutter abstammen, wurden in Asien geboren. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann bereits seine beiden Nichten missbraucht. Das Gericht hat den Australier nun nicht nur wegen Kinderpornografie, sondern auch wegen Kinderhandels verurteilt (vgl. The Sydney Morning Herald, online, 22.4.2016). In der Geschichte Australiens ist dies erst der zweite Fall einer Verurteilung wegen Kinderhandels - und erstmals in Zusammenhang mit Leihmutterschaft.

Generalstaatsanwalt George Brandis vom Ständigen Ausschuss für Sozialpolitik und Rechtsangelegenheiten forderte bis 30. Juni eine Untersuchung der Lage von in- und ausländischer Leihmutterschaft in Australien. Derzeit ist nur kommerzielle Leihmutterschaft in Australien verboten. Auch im australischen Fall Gammy war der biologische Vater ein vorbestrafter Sexualstraftäter (vgl. FAZ, online, 5.8.2014). Das Auftraggeberpaar hatte eines der beiden Zwillingsbabys bei der thailändischen Mutter nicht abgeholt, weil das Kind Down-Syndrom hatte (vgl. Bioethik aktuell, 15.9.2014).

Mediales Aufsehen erregte der Fall des US-deutschen Milliardärs Nicolas Berggruen (54), der nun zweifacher Vater geworden ist (vgl. Die Welt, online, 25.4.2016). Seinen Traum von eigenen Kindern hat sich der Single via künstliche Befruchtung, Eizell-Spenderinnen und mithilfe zweier kalifornischer Leihmütter erfüllt. Sie haben die beiden Babys zeitgleich für ihn ausgetragen. Auf die Frage, wer die Mutter der Kinder sei, antwortet Berggruen: „Ich bin Mutter und Vater.“ Alle Frauen bleiben anonym. Berggruen hat zwei Kindermädchen engagiert, die sich um die Babys kümmern. Ob die Absicherung, sein Firmenimperium an leibliche Erben weitergeben zu können, für den Single eine Rolle gespielt hat, bleibt offen.

Erst am 15. März 2016 hatte der Sozialausschuss des Europarates am 15. März 2016 mit hauchdünner Mehrheit (16:15) einen Vorschlag zur Legalisierung der Leihmutterschaft abgelehnt. Nun soll offenbar unter Federführung der belgischen Grünen-Abgeordneten Petra de Sutter erneut eine Vorlage des umstrittenen Entschließungsantrags eingebracht werden (vgl. Draft Agenda, online, 5.4.2016). Der Transsexuelle De Sutter ist selbst Reproduktionsmedizinerin und in Geschäfte mit Leihmutterschaft involviert. Trotz dieses offenkundigen Interessenskonflikts wurde im Ausschuss eine Diskussion über die Enthebung ihrer Funktion als Berichterstatterin abgelehnt. In Österreich hat Aktion Leben ein Informationsportal Nein zur Leihmutterschaft eingerichtet. Drei internationale Initiativen, Collectif pour le Respect de la Personne (CoRP) (vgl. Bioethik aktuell, 11.1.2016), StopSurrogacyNow und NoMaternitiyTraffic (vgl. Bioethik aktuell, 5.6.2015) fordern ebenfalls ein internationales Verbot von Leihmutterschaft.

Institut für Medizinische
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