Bioethik aktuell

Frankreich: Leihmutterschaft widerspricht den Menschenrechten

Feministinnen fordern internationales Leitmutterschaftsverbot wie für Sklaven- und Menschenhandel

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Leihmutterschaft hat sich in kürzester Zeit als globaler Wirtschaftszweig etabliert, zu dem es jedoch kaum gesellschaftliche und vor allem kritische Diskurse gibt. Die Haager Konferenz (HCCH) für Internationales Privatrecht arbeitet daran, einen internationalen Rechtsrahmen für Leihmutterschaft zu schaffen, samt Festlegung von sogenannten Mindeststandards. Klarer Widerstand dagegen kommt u. a. von dem europaweit vernetzten feministischen Verein Collectif pour le Respect de la Personne (CoRP). CoRP traf Anfang Jänner 2018 mit der französischen Justizministerin Nicole Belloubet zusammen (vgl. Pressemitteilung, online, 11.1.2018). Bei dem Treffen forderten die Feministinnen explizit ein internationales Übereinkommen gegen die entwürdigenden Formen des „Reproduktions-Tourismus“. Wenn die Haager Konferenz bloß für einen „reibungslosen Ablauf von Leihmutterschaft“ sorgen will, legitimiere sie damit deren Praxis und stärke die Entwicklung eines Marktes, der mit internationalen Dokumenten zu den Menschenrechten unvereinbar sei, kritisiert CoRP.

Nach Ansicht des Ausschusses der Regionen sollte Frankreich den Standpunkt der „Abschaffung der Sklaverei vor der Haager Konferenz vertreten“ und „jede spezifische Regelung von Adoption im Rahmen der Haager Konferenz ablehnen, die die Praxis der Leihmutterschaft reguliert oder deren Folgen bestätigt“. Leihmutterschaft sollte im internationalen Recht wie Sklaverei oder jede andere Form von Menschenhandel verboten sein.

Im Detail erinnert CoRP u. a. daran, dass eine Vereinbarung, die Leihmutterschaftsverträge international regeln will, der UN-Kinderrechtskonvention widerspreche, wonach das Kind das Recht habe, so weit wie möglich seine Eltern selbst zu kennen, von ihnen betreut und nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen - in diesem Fall von der Leihmutter - getrennt zu werden. Im Fakultativprotokoll der Kinderrechtskonvention heiße es außerdem, dass die Vertragsstaaten Maßnahmen ergreifen sollen, um den Schutz des Kindes vor Verkauf zu sichern. Definiert wird „Verkauf von Kindern“ in Artikel 2 mit: „Jede Handlung oder jedes Geschäft, mit denen ein Kind gegen Bezahlung oder für eine andere Gegenleistung von einer Person oder Personengruppe an eine andere übergeben wird.“ Genau das sei jedoch das Kernstück jeder Leihmutterschaft, die entweder gegen Bezahlung oder gegen eine Aufwandsentschädigung geleistet wird, betont CoRP.

Leihmutterschaft verstoße gegen das Bekenntnis zur Gleichstellung von Frauen (CEDAW), die durch diese Praktik in ihrer Fortpflanzungsfähigkeit ausgebeutet werden sowie gegen das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Menschenhandel, insbesondere des Handels mit Frauen und Kindern (Artikel 9).

Der Rechtsstaat müsse Widerstand leisten gegen einen globalen Markt von Mutterschaft und Kind, so der Appell der CoRP-Feministinnen.

Das italienische Verfassungsgericht hat jüngst in einem Urteil erneut bestätigt, dass Leihmutterschaft in Italien weiterhin illegal ist (vgl. Avvenire, online, 18.12.2017). Die Richter verweigerten einer Frau die rechtliche Anerkennung von Mutterschaft über ein Kind, mit dem sie nicht genetisch verwandt ist. Eine fremde Eizelle wurde mit dem Samen ihres Mannes befruchtet und von einer indischen Leihmutter ausgetragen. In einem Kommentar in Avvenire (online, 19.12.2017) schreibt dazu Assuntina Morresi, Mitglied der italienischen Bioethikkommission: „Die einzige Mutter ist diejenige, die ihren Sohn empfangen hat, ihn im Mutterleib trug und ihn zur Welt brachte.“ Neben der natürlichen Mutterschaft gibt es in Italien nur die Adoptivmutterschaft. „Die rechtliche Anerkennung des Wunsches nach Elternschaft bedeutet nicht, Prozesse zuzulassen, die die Würde der Person schädigen, Mütter und Kinder kommerzialisieren und ihnen das Recht verweigern, ihre eigene Herkunft zu kennen“, betont Morresi.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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