Zehn Jahre nach der Legalisierung macht Tötung auf Verlangen/Beihilfe zum Suizid in Kanada bereits rund fünf Prozent aller Todesfälle aus: Im Jahr 2024 waren 16.499 Menschen betroffen, das sind im Schnitt 45 pro Tag (Sixth Annual Report on Medical Assistance in Dying in Canada). Der größte Anteil sind Senioren: Das Durchschnittsalter der Betroffenen lag bei 78 Jahren.
Seit Beginn der Erfassung im Jahr 2016 sind bereits 76.475 Menschen durch das als Medical Assistance in Dying (MAiD) bezeichnete Verfahren gestorben. Im Jahr 2026 wird Kanada voraussichtlich die Marke von 100.000 „Sterbehilfe“-Fällen überschreiten. Laut der kanadischen Familienmedizinerin Ramona Coelho zeigt die Entwicklung einen „stillen, aber tiefgreifenden Wandel im medizinischen Verständnis von Leid, Selbstbestimmung und dem eigenen Auftrag“ (New York Post, 24.09.2026)
Kein MAiD für psychisch Kranke, aber „Sterbehilfe im Voraus“ bei Demenz
Zwar hat Kanada entgegen ursprünglicher Pläne im Oktober 2026 definitiv abgelehnt, dass Menschen mit ausschließlich psychischen Erkrankungen MAiD in Anspruch nehmen dürfen. Justizminister Sean Fraser begründete den Stopp mit dem fehlenden medizinischen Konsens darüber, wann eine psychische Krankheit als unheilbar gilt, sowie mit Defiziten in der psychiatrischen Versorgung des Landes. (City News, 7.10.2026) Gleichzeitig wurde allerding ein neues Gesetz erlassen, dass eine Vorabverfügung von Sterbehilfe bei neurodegenerativen Erkrankungen legalisiert. Damit ist eine Tötung auch dann möglich, wenn ein Patient später seine Einwilligungsfähigkeit verliert.
Coelho kritisiert dies scharf: Ein weit im Voraus geäußerter Wunsch stimme oft nicht mit dem aktuellen Empfinden überein, da viele Demenzkranke trotz Einschränkungen Lebensfreude zeigen. Sie warnen vor Missbrauch und mangelnder palliativer Versorgung. (The Critic, 19.10.2026)
Die Grauzone in der Praxis: Der Fall Brigitte Stegemann
Wie gefährlich diese schwindenden Schutzmechanismen für demente Patienten schon heute sein können, zeigt ein aktueller Fall aus der kanadischen Provinz Ontario (Daily Mail, 20.9.2026). Erstmals führt die Kriminalpolizei eine aktive strafrechtliche Ermittlung wegen einer potenziellen Tötung gegen den Willen der Betroffenen durch (CBN, 23.9.2026). Es geht um den Verdacht, dass das medizinische Personal eine nicht ansprechbare Patientin mit Demenz trotz eines zuvor geäußerten Widerrufs („Ich habe einen Fehler gemacht“) MAiD durchgeführt hat.
Die Enkelin der 83-jährigen Brigitte Stegemann machte den Fall öffentlich. Stegemann lebte in einem Altersheim. Als sie eine Krebsdiagnose erhielt, wurde ihr aktive Sterbehilfe angeboten. Sie lehnte dies ab. Nach einem Sturz war sie auf einen Rollstuhl angewiesen. Kurz darauf informierte das Pflegeheim ihre Enkelin, Brigitte Kranendonk, die gerade auf Reisen war, dass für ihre Großmutter nun doch ein MAiD-Verfahren, das in Kanada auch „Euthanasie“ genannt wird, geplant sei.
Nach ihrer Rückkehr erfuhr Kranendonk, dass ihre Großmutter – deren Muttersprache nicht Englisch war – bereits eine erste MAiD-Konsultation hinter sich hatte. Dabei sei die Seniorin geistig stark eingeschränkt gewesen und habe Fragen zu ihrer Familie nicht richtig beantworten können. Im zweiten Aufklärungsgespräch habe die Ärztin zudem nie Wörter wie „Tod“ oder „Sterben“ verwendet, sondern vage formuliert: „Wir geben Ihnen Medizin und Sie werden Frieden spüren.“ Daraufhin wurde die 83-jährige für das Verfahren einer Tötung auf Wunsch freigegeben. (New York Post, 24.09.2026)
Die Behörden haben Ermittlungen wegen Tötung eingeleitet
Die Enkelin berichtet, ihre Großmutter sei vor dem Eingriff zutiefst verwirrt gewesen und habe gesagt, sie habe „einen Fehler begangen“. Am Tag der Tötung war die Seniorin nicht mehr ansprechbar. Dennoch setzte die Ärztin das Verfahren ohne finale verbale Einwilligung fort; die Frau verstarb zehn Minuten später.
Kranendonk bedauert heute, keine gerichtliche Verfügung beantragt zu haben, da sie von dieser Option nichts wusste. Nun fordert sie die Polizei und die Behörden in Ontario zu Ermittlungen auf. Gegenüber Fox News Digital betonte sie: „Meine Großmutter war eine verletzliche ältere Frau, die im Stich gelassen wurde, während die Ärzte und das Pflegeheim sämtliche gesetzlichen Schutzvorkehrungen umgingen.“ (Fox News, 21.09.2026)
Dass die gesetzlichen Vorgaben in Kanada umgegangen werden, die Sterbehilfe-Anbieter aber nicht vor Gericht kommen, ist ein offenes Problem. Ein 2024 durchgesickertes Dokument ergab, dass die Behörden in Ontario zwar 428 Fälle möglicher Straftaten erfasst hatten. Allerdings wurde kein einziger Fall an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und stattdessen fast ausnahmslos als bürokratische Fehler oder „Grauzonen“ eingestuft und nicht als Tötungsdelikte angeklagt (The New Atlantis, 11.11.2024)
„Multimorbidität“ in Belgien ist zweithäufigste Ursache für „Sterbehilfe“
Dass ältere Menschen eine besonders vulnerable Gruppe für „Sterbehilfe“ sind, bestätigt der kürzlich veröffentliche Euthanasie-Report in Belgien (Rapport Euthanasie 2024/2025). Seit der Legalisierung im Jahr 2002, als im ersten vollständigen Folgejahr lediglich 235 Fälle dokumentiert wurden, ist die jährliche Zahl um das 19-Fache gestiegen: Im Jahr 2025 verzeichneten die Behörden einen historischen Höchststand von 4.487 Tötungen auf Verlangen. Das entspricht bereits rund vier Prozent aller landesweiten Todesfälle.
Neben Krebserkrankungen erweist sich die sogenannte Polypathologie – die Kombination aus mehreren chronischen Altersleiden, oft auch als „multiples geriatrisches Syndrom“ bezeichnet – als stärkster Treiber. Diese Fälle machten im Jahr 2025 mit 1.327 Betroffenen fast ein Drittel (29,6 Prozent) aller Sterbehilfeverfahren aus.
Gleichzeitig wuchs die Zahl derer, bei denen keine unheilbare, unmittelbar tödliche Erkrankung vorlag: Binnen fünf Jahren hat sich die Gesamtzahl dieser Patienten ohne terminale Diagnose von 311 (2020) auf 1.117 Fälle im Jahr 2025 fast vervierfacht. Zu dieser Gruppe gehören Menschen mit schweren psychischen Leiden wie Depressionen oder posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) sowie Patienten mit Sinnesverlusten wie Blindheit.
Den mit Abstand größten Anteil an dieser Statistik ohne absehbares Lebensende haben jedoch chronisch kranke Senioren: Bei fast der Hälfte der Polypathologie-Patienten (640 Menschen) war der Tod medizinisch noch nicht vorhersehbar. Ihr körperlicher Zustand war stabil, sie empfanden jedoch die Summe ihrer altersbedingten Einschränkungen in Kombination mit chronischen Schmerzen als so unerträglich, dass sie ihr Leben frühzeitig durch Euthanasie beenden wollten.
Australische Experten bezweifeln Prognosen für Lebenserwartung
Sechs Jahre nach der Legalisierung im australischen Bundestaat Victoria steigen auch hier die Fälle von Tötung auf Verlangen und assistiertem Suizid kontinuierlich, wobei gleichzeitig weniger Menschen, die eine Tötung forderten, palliative Pflege in Anspruch nahmen. (The Catholic Herald, 10.10.2026)
Ab April 2027 soll „Sterbehilfe“ zudem bei allen Erkrankungen erlaubt sein, wenn die Lebenserwartung bis zu zwölf Monaten beträgt – bisher galten mit Ausnahme von neurodegenerativen Erkrankungen sechs Monate. (Health Victoria, Juli 2025-Juni 2026). Eine solche Prognose gilt Fachleuten als schwierig: Ein Team von Onkologlen der University of Sydney bezeichnete die Schätzung der Lebenserwartung 2022 als „inhärent unsicher und ungenau“, zudem wären die Kritieren nicht klar definiert. (Medical Journal of Australia, Juli 2022)
Zudem dürfen Ärzte ihren Patienten künftig aktiv die Tötung auf Verlangen als Möglichkeit vorschlagen – bisher muss der Patient das Thema zuerst ansprechen. Ärzte und Pflegefachkräfte mit Gewissensvorbehalten gegenüber der Ausführung von Tötungswünschen sind ab 2027 verpflichtet, Informationen darüber weiterzugeben. (Health Victoria, Juli 2025-Juni 2026)
„Ungeplanter“ Suizid durch staatlich genehmigte Medikamente
In Victoria sorgte ein Suizid kürzlich für Aufsehen. Ein Patient, der für den assistierten Suizid zugelassen wurde, verstarb im Krankenhaus, bevor er noch die tödlichen Medikamente eingenommen hatte. Zwei Tage später nahm sich der Partner der verstorbenen Person mit den tödlichen Medikamenten selbst das Leben. Dem Gesetz nach muss die tödliche Substanz – falls sie nicht verwendet wurde – innerhalb von 15 Tagen von einer Kontaktperson zurückgebracht werden. In diesem Fall hat jene Kontaktperson die Substanz genützt, um sich selbst das Leben zu nehmen. In Queensland gab es 2023 einen ähnlichen Todesfall. (ABC.Net.au, 1.10.2026)
Großbritannien hält an Verbot des assistierten Suizids fest
Eines der größten Länder Europas wehrte sich gegen die Legalisierung des assistierten Suizids: Das britische Unterhaus hat am 11. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Legalisierung des assistierten Suizids in England und Wales mit 286 zu 270 Stimmen abgelehnt. (Right to Life, 11.9.2026) Menschenrechtsorganisationen hatten betont, dass der Zugang zu assistiertem Suizid nicht einfacher sein dürfe als der Zugang zu palliativer Versorgung. Sie fordern „Assistenz zum Leben, nicht zum Sterben.“ (Bioethik aktuell, 19.11.2024)