Bioethik aktuell

Leihmutterschaft: „Die Bürde tragen Frauen und Kinder“

Frankreich liberalisiert Adoption, Deutschland ändert Abstammungsrecht

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Künftig können Männer und Frauen, die Kinder via Leihmütter und anonyme Samen- und Eizellspenden bestellen, diese in Frankreich adoptieren, auch wenn keinerlei biologische Verbindung zum Kind besteht. Das entschied das oberste französische Verwaltungsgericht in Paris (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online, 6.7. 2017). „Das Urteil in Frankreich ist ein klarer Rückschritt im Kampf gegen die Ausbeutung von Frauen. Denn damit wird der internationale Leihmutterschafts-Tourismus weiter angekurbelt“, kritisiert Susanne Kummer, Geschäftsführerin des Wiener Bioethikinstituts IMABE (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online 13.7.2017). Geklagt hatten mehrere Parteien - unter ihnen ein schwules Paar, in dessen Auftrag eine Leihmutter in den USA 2006 ein Kind geboren hatte. Dem einen der Männer, der nicht der biologische Vater war, war es versagt worden, das Kind zu adoptieren.

Rechtlich war dieser Schritt keineswegs zwingend. Erst kürzlich hatte der EGMR in einem Urteil (vgl. Bioethik aktuell, 6.2.2017). Ländern mit einem Leihmutterschaftsverbot den Rücken gestärkt. Sie hätten ein legitimes Interesse, rechtliche Elternschaft entweder von der Abstammung oder von einer regulären Adoption abhängig zu machen, bekräftigten die Straßburger Richter.

„Jetzt werden die Rechte von Kindern per Gesetz erneut grob missachtet. Der genetische Vater und die genetische Mutter sind nicht austauschbar. Diesen Kindern wird die hohe Bürde auferlegt, in ihre persönliche Geschichte bis zu fünf Elternteile zu integrieren: die sozialen Bestelleltern, die anonymen Samen -und Eizellspender und auch die Leihmutter, mit der das Kind neun Monate in einer intensiven Bindung stand“, gibt die Bioethikerin zu Bedenken.

Leihmutterschaft ist in Frankreich verboten. Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, eine neue Debatte über künstliche Befruchtung anzustoßen. Der Nationale Ethikrat (CCNE) hatte erst kürzlich die Freigabe der IVF auch für lesbische Paare und alleinstehende Frauen empfohlen, zugleich aber auch ein Verbot der Leihmutterschaft bekräftigt.

Mit dem Urteil haben französische Feministinnen rund um die Philosophin und Sozialistin Sylvia Agacinski (Collectif pour le Respect de la Personne) eine wichtige Etappe verloren. In einem offenen Brief (vgl. Le Figaro, online, 19.4.2017) hatten sie Emmanuel Macron aufgefordert, in der Frage der Leihmutterschaft klar Stellung zu beziehen anstatt ihr einen quasi ethischen Anstrich - etwa durch bessere Bezahlung - geben zu wollen.

Auch die Schweizer Politologin Regula Stämpfli hält nichts von derartigen Argumentationen: „Leihmutterschaft ist keine Arbeit, Leihmutterschaft ist Ausbeutung.“ Frauen würden im Zuge von Leihmutterschaft „ihres Körpers entfremdet“ und auf ein Objekt degradiert, so Stämpfli im Interview mit Mercator.net (online, 24.5.2017). Sie kritisiert scharf die sog. „Fortpflanzungsindustrie“. Mit ihr habe man „eine neo-feudale Bühne betreten, in der die Reichen genetisch saubere, perfekte Nachkommen produzieren und die Armen in unvorstellbar schrecklicher Weise dafür bezahlen müssen“.

Angesichts unüberschaubarer Eltern-Kind-Konstellationen durch die Reproduktionsmedizin ist man in Deutschland dabei, den Begriff „Abstammung“ überhaupt abzuschaffen. Stattdessen schlägt der vom Justizministerium einberufene Arbeitskreis Abstammungsrecht den etwas sperrigen Ausdruck „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ vor. Die genetische Abstammung bleibe zwar der wichtigste Anknüpfungspunkt dafür, Kindern Eltern zuzuordnen - aber eben nicht der einzige, so die Begründung des Gremiums (vgl. FAZ, online, 4.7. 2017). In Hinkunft sollte bei einem lesbischen Paar die nicht biologisch verwandte Lebenspartnerin automatisch „Mit-Mutter“ sein, weiters schlägt der Arbeitskreis in seinen 91 Thesen Bezeichnungen wie „genetische Mutter“, „nur-genetische Mutter“, „nur-teilgenetische Mutter“, „rechtliche Mutter“, „Geburtsmutter“, „biologische Mutter“ - und die klassische „leibliche Mutter“ vor.

In Deutschland soll - wie in Österreich - weiterhin gelten, dass die rechtliche Mutter auch diejenige Frau sein soll, die das Kind geboren hat. Der Arbeitskreis begründet dies damit, dass durch die Schwangerschaft eine enge körperliche und psychosoziale Verbindung von Mutter und Kind entstehe. Da in Deutschland die Leihmutterschaft verboten ist, dient das Festhalten an dieser Regel auch dazu, Leihmutterschaften zu verhindern.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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