Bioethik Aktuell

Niederländischer Medizinethiker Boer: "Es ist nichts Falsches an einem guten Tabu"

Die Entwicklungen der Sterbehilfe zeigt, dass es "uns nicht gut tut, einander den Tod zu organisieren"

Lesezeit: 03:02 Minuten

© Fotolia_68128053_pathdoc

Das Gesetz in den Niederlanden, mit dem 2001 aktive Sterbehilfe erlaubt wurde, war im Rückblick gesehen "ein Fehler". "Hätten wir damals die heutige Palliativmedizin gehabt, hätten wir die Sterbehilfe womöglich nie legalisiert." Das sagt der niederländische Ethiker Theo Boer in einem Interview mit der österreichischen Tageszeitung Die Presse (online, 3.10.2020).

Boer war neun Jahre lang Gutachter im staatlichen Euthanasieprüfungsausschuss, in dieser Zeit hat er 4.000 Sterbehilfe-Fälle geprüft. Sein Befund: Es gibt Druck von außen auf sterbewillige Patienten, die sich als Last fühlen. "Das Gefährlichste ist aber der innere Druck." Unter den Psychiatern gebe es immer mehr "Totalverweigerer" der Euthanasie, wie sie in den Niederlanden heißt (Bioethik aktuell, 9.11.2015) Gerade bei Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen wisse man nicht, ob der "Todeswunsch nicht Teil der Krankheit" sei (Bioethik aktuell, 12.2.2018). Die Erfahrung zeige, dass der Todeswunsch ambivalent ist und Menschen selbst bei unheilbaren Krankheiten lernen können, damit umzugehen, so Boer.

Den Autonomie-Begriff hält der Ethiker in dieser Debatte für ein fehlgeleitetes Argument, denn: Mit dem tödlichen Gift im Körper wird "der Tod zum Boss" und die Autonomie sei am Ende. "Tod durch aktive Sterbehilfe ist so wenig ein Akt der Autonomie wie das Stimmen für Hitler 1933 ein Akt der Demokratie waren. Man nutzt ein Recht als Mittel, um es außer Kraft zu setzen." Empirisch gesehen sei der Tod "das Ende des Lebens" und damit auch der Autonomie.

Patienten, die wegen ihrer Euthanasie-Ansuchen von Ärzten bereits abgelehnt wurden, würden in den Niederlanden vermehrt in sog. privaten "Kompetenzzentren", die Tötung auf Verlangen durchführen, landen. Hausärzte beziehen ihr Honorar für die Euthanasie vom Gesundheitssystem, in den privaten Zentren erhalten sie mit 2.000 Euro fast das siebenfache Honorar.

In keinem Land seien Kompromisse dauerhaft respektiert worden, betont Boer. Anfangs restriktive Gesetze würden im Laufe der Jahre immer weiter aufgeweicht, was einer Dynamik entspricht, die nach Beobachtung des Ethikers offenbar nicht aufzuhalten ist. "Kaum ist es legalisiert, gehen Befürworter vor Gericht, das sei ungerecht, grenze etwa psychiatrische Patienten und chronisch Kranke aus." Seit einigen Jahren wird in den Niederlanden gefordert, dass auch an sich rüstige Senioren ab 75 Jahren, die "mit ihrem Leben abgeschlossen" haben, eine Letzte-Wille-Pille in der Apotheke zwecks Suizid frei abholen können, ein Gesetzesvorschlag wurde dazu nun eingebracht (Bioethik aktuell, 2.8.2020)

Für die Niederlande sieht Boer nach 20 Jahren legaler Sterbehilfe aber nun Anzeichen einer Wende: "Ich glaube, die Befürworter einer Erweiterung haben ihren Schwung verloren." Eine holländische Studie von Anfang 2020 habe den "Befürwortern selbstbestimmten Sterbens" zu denken gegeben: Demnach würden 56 Prozent der Menschen mit Sterbehilfe-Wunsch als Grund Einsamkeit nennen, 42 Prozent die Sorge äußern, anderen Menschen zur Last zu fallen und 36 Prozent Geldmangel nennen ( (vgl. Bioethik aktuell, 10.2.2020).

Sein Rat an Österreich: "Es ist nichts Falsches an einer Grauzone, an einem guten Tabu. Ich wünschte, wir hätten es im Schattenbereich gelassen." Die Entwicklungen in den Niederlanden würden klar zeigen, dass es "uns nicht guttut, einander den Tod zu organisieren". Schon jetzt sieht das österreichische Recht mildernde Umstände im Einzelfall vor.

VERANSTALTUNGSHINWEIS: Theo Boer ist Referent bei den Salzburger Bioethik Dialogen am 9./10. Oktober 2020 „Modernes Sterben: Aufgaben und Grenzen der Medizin am Lebensende. Weitere ReferentInnen sind u.a. Udo di Fabio (Bundesverfassungsrichter a. D., Bonn), Susanne Kummer (Ethikerin, Imabe, Wien), Veronika Mosich (Ärztliche Leiterin Hospiz Rennweg, Wien), Markus Müller (Rektor der MedUni Wien), Kurt Schmoller (Professor für Strafrecht, Universität Salzburg), Thomas Szekeres (Präsident der Österreichischen Ärztekammer) und Herbert Watzke (Leiter der Klinischen Abteilung für Palliativmedizin, MedUni Wien). Angesichts der Corona-Situation und der entsprechenden Hygienerichtlinien wird die Veranstaltung im Salzburg Congress stattfinden.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
Unterstützt von: