Bioethik aktuell

Österreich: Ungeborenes behindertes Kind klagt die Republik Österreich

Vorarlberger Ehepaar will mit Feststellungsklage den Gesetzgeber „wachrütteln“

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Ein Vorarlberger Elternpaar will im Namen seines ungeborenen Sohnes die Republik Österreich klagen, berichten die Vorarlberger Nachrichten (online, 10. 07. 2008) und Die Presse (online, 10. 07. 2008). Während der Schwangerschaft wurde durch Pränataldiagnostik festgestellt, dass das Kind mit einem offenen Rücken (Spina bifida) geboren wird. Die 33-jährige Mutter und ihr Mann haben eine Abtreibung ihres Kindes abgelehnt. Ende Juli soll der kleine Emil zur Welt kommen.

Dieselbe Behinderung hat auch jener mittlerweile sechsjährige Bub aus Kärnten, der Anlass für ein umstrittenes „Kind als Schaden“-Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gewesen ist (Bioethik aktuell, 18.3.2008). Der OGH hatte damals Eltern erstmals eine Entschädigung für die gesamten Lebenshaltungskosten des Kindes zugesprochen, das sie hätten abtreiben lassen, wäre die Behinderung während der Schwangerschaft erkannt worden. Dieses OGH-Urteil verletze Emils Recht auf Leben, sein Recht auf Ehre und Achtung der Menschenwürde und das Recht auf Nichtdiskriminierung, sagen nun die Vorarlberger Eltern und ihr Anwalt. Es werte Kinder mit Behinderung nämlich als „Schaden“. „Emil hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden“, sagen seine Eltern. Am Bezirksgericht Bregenz wurde ein Antrag auf Bestellung eines Kurators für Emil eingebracht, weil ein Ungeborenes selbst keine Klage einbringen kann. Binnen zwei Wochen will die zuständige Richterin über den Antrag entscheiden. Bei einer Ablehnung kündigt Anwalt Paul Sutterlüty Rechtsmittel an: „Notfalls klagen die Eltern im Namen des Kindes nach der Geburt.“

Die Situation, dass ein ungeborenes Kind versucht, die Republik zu klagen, sei einmalig. Es handle sich bei der geplanten Klage um eine Feststellungsklage, sagte der Rechtsanwalt. Es gehe nicht um Geld. Ziel der Klage sei, „gesellschafts- und sozialpolitisch etwas in Bewegung zu bringen“. Letztlich sei der Gesetzgeber gefordert, hier Klarheit zu schaffen. Die bisherige Untätigkeit der Legislative hat im Übrigen auch der OGH bereits ausdrücklich kritisiert.

Institut für Medizinische
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