Bioethik aktuell

Sterbebegleitung: Österreichische Ärztekammer lehnt assistierten Suizid einstimmig ab

Flächendeckende Palliativversorgung ausbauen, Töten widerspricht ärztlichem Berufsethos

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Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat sich in ihrer Dezember-Vollversammlung einstimmig gegen die aktive Sterbehilfe in Österreich ausgesprochen. Ebenso einstimmig hat das höchste Ärztegremium den Ausbau der Palliativmedizin befürwortet. Es sei nicht die Aufgabe der Ärzteschaft, den Tod kranker Menschen auf Wunsch gezielt herbeizuführen, heißt es in der Begründung der Entschließung. Leben zu beenden widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein. Vielmehr sei es die Pflicht jedes Arztes, Leben zu erhalten und Sterbende palliativmedizinisch zu begleiten. Dazu sei ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in Österreich dringend erforderlich, so die ÖÄK-Presseaussendung (online, 12. 12. 2014).

Anlässlich der Arbeitssitzung der Enquete-Kommission im Dezember 2014 hatten Experten und Politiker ebenfalls dafür plädiert, dass der flächendeckende Ausbau von Hospiz- und Palliativeinrichtungen vorangetrieben werden müsse. Gefordert wurde auch, einen Rechtsanspruch auf Palliativversorgung im Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zu verankern. Jeder Mensch soll Zugang dazu haben, sobald er ihn braucht, berichtet die Wiener Zeitung (online, 16. 12. 2014).

Bis Ende 2015 soll die Qualität in allen Einrichtungen und Teams, die nicht voll ausgestattet sind, auf ein einheitliches Niveau gebracht werden. Priorität hat auch die Versorgung von Kindern. In Österreich gibt es noch keine stationäre Einrichtung dafür. Von einer „großen Versorgungslücke“ für schwerkranke Kinder und Jugendliche berichtete Martina Kronberger-Vollnhofer vom Kinderhospiz MOMO. Sie schätzt die Zahl jener Familien mit Kindern und Jugendlichen, die an einer lebensbedrohlichen und lebensverkürzenden Erkrankung leiden, auf etwa 1.000. Für deren Betreuung würden aber nur in zwei Bundesländern, in Niederösterreich und der Steiermark, öffentlich finanzierte Palliativ- und Hospizteams zur Verfügung stehen, in allen anderen gebe es entweder keine oder nur spendenfinanzierte Einrichtungen.

Die Ausbau-Etappe bis 2016 wird vom Dachverband Hospiz mit Zusatzkosten von 36,7 Millionen Euro beziffert. Die Gesamtkosten des Jahres werden sich der Rechnung zufolge auf 146,7 Millionen Euro belaufen. Beim geplanten Vollausbau der Hospiz- und Palliativeinrichtungen ab 2020 rechnet der Dachverband für Hospiz mit rund 210 Millionen Euro an jährlichen Kosten. Kritik gab es vonseiten der Experten an den zersplitterten Zuständigkeiten (vgl. Der Standard, online 17. 12. 2014). Sowohl zwischen Gesundheits- und Sozialministerium seien die Kompetenzen verteilt, aber auch zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung, so der Tenor der Experten. Bund und Länder müssten dafür ein einheitliches Finanzierungsmodell erstellen. „Es braucht eine klare Zuständigkeit dafür“, sagte Alexander Bodmann von der Caritas. Gesundheits- und Sozialministerium sollen aus einem Topf unterstützen.

Jährlich sterben in Österreich rund 80.000 Menschen. Etwa 20 Prozent davon brauchen spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung. Rund 1.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind davon ebenso betroffen. Bis 2020 braucht Österreich zusätzlich: 321 Betten, sechs Tageshospize, 81 Palliativkonsiliardienste, 18 mobile Palliativteams beziehungsweise 103 Vollzeitkräfte und 138 Hospizteams.

Am 23. Jänner 2015 findet die letzte öffentlichen Sitzung der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ statt. Danach wird das Gremium einen Endbericht an den Nationalrat mit konkreten Empfehlungen abgeben, kündigte Vorsitzende Gertrude Aubauer (ÖVP) an (vgl. APA-OTS, online, 15. 1. 2015).
 

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