Bioethik Aktuell

Eltern-Kind-Pass: Regierung reduziert Geschlechtsoptionen nun doch von sechs auf drei

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Künftig stehen in Österreich nur noch „männlich“, „weiblich“ und „offen“ bei Neugeborenen zur Wahl. IMABE begrüßt die Rückkehr zu einer medizinisch fundierten Regelung.

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Nach wochenlanger Debatte und massiver Kritik hat das Gesundheitsministerium die geplante Regelung für den digitalen Eltern-Kind-Pass geändert. Statt sechs Geschlechtskategorien wird es bei der Geburt künftig nur noch drei Optionen geben: männlich, weiblich und offen. Die Kategorien „inter“, „divers“ und „keine Angabe“ entfallen. Das Ministerium folgt damit der Empfehlung von Ärztinnen und Ärzten, die auf die biologische Realität bei der Geburt verwiesen haben, berichten mehrere österreichische Medien.

Rückzieher nach Expertenempfehlung

Die Regelung mit sechs Geschlechtseinträgen hatte im Dezember 2025 im Nationalrat für heftige Auseinandersetzungen gesorgt. Wie IMABE bereits in Bioethik aktuell am 13.01.2026 berichtete, hatte der Österreichische Kinderschutzbund (ÖKB) in einer ausführlichen Stellungnahme (15.12.2025) betont, dass die Einführung „multipler Geschlechtsidentitäten im Kontext des Eltern-Kind-Passes fachlich nicht begründbar sei. Für besonders problematisch halten die Experten die „Übertragung identitätspolitischer Konzepte auf Säuglinge und Kleinkinder. Damit werde implizit die Botschaft vermittelt, dass das Geschlecht von Beginn an frei wählbar oder unklar sei. Der Eltern-Kind-Pass sei jedoch ein medizinisches Vorsorgeinstrument, das sich auf Schwangerschaft, Geburt und Kindesentwicklung beziehe und daher biologisch-medizinisch ausgerichtet sein müsse.

Biologische Realität als Maßstab

Diese Einschätzung hat sich nun auch das Gesundheitsministerium angeschlossen. Laut Angaben des Ministeriums gab es im Rahmen einer bereits länger geplanten Rücksprache zur Neueinführung des digitalen Passes Konsultationen mit Ärztinnen und Ärzten. Diese empfahlen, bei der Geburt nur drei Geschlechtskategorien zur Auswahl zu stellen. Bei der Kategorie „divers handle es sich um eine Selbstzuschreibung, die bei Neugeborenen nicht anwendbar sei.

Die Änderung trägt dem Umstand Rechnung, dass das biologische Geschlecht bei der überwiegenden Mehrheit der Neugeborenen eindeutig feststellbar ist. Echte medizinische Uneindeutigkeit ist äußerst selten und liegt im Promillebereich, betonen Fachleute. Sollte bei der Geburt das Geschlecht tatsächlich nicht eindeutig feststellbar sein, gibt es wenige Wochen später einen Kontrolltermin, bei dem das Geschlecht erneut festgestellt wird.

Intersexualität ist kein drittes Geschlecht

Auch IMABE begrüßt die Rückkehr zu einer medizinisch fundierten Regelung. „Intersexualität" bedeutet aus medizinischer Sicht die Nicht-Eindeutigkeit des Geschlechts bei der Geburt. Die Option „offen" ist für jene seltenen Fälle sinnvoll, in denen weitere Untersuchungen notwendig sind – etwa bei Varianten der Geschlechtsentwicklung wie dem Klinefelter-Syndrom (XXY-Chromosomensatz mit männlicher Entwicklung) oder dem Adrenogenitalen Syndrom (AGS, eine Hormonstörung, die zu einer unvollständigen Entwicklung der äußeren Geschlechtsmerkmale führen kann). 

In solchen Fällen ermöglicht die Kategorie „offen" eine vorschnelle Fehlzuschreibung zu verhindern, weitere diagnostische Schritte vorzunehmen und der Erkrankung angemessene therapeutische Maßnahmen durchzuführen. Dies gibt Eltern und Ärzten die notwendige Zeit, fundierte Entscheidungen zu treffen, bevor operativ oder hormonell Tatsachen geschaffen werden. Die Reduktion auf drei Kategorien spiegelt somit der medizinischen Realität wider: Es gibt zwei biologische Geschlechter – und in sehr seltenen Fällen eine vorübergehende diagnostische Unklarheit, die weitere Abklärung erfordert, was aber kein eigenständiges drittes, viertes oder gar sechstes Geschlecht darstellt.

Digitaler Pass startet im Oktober 2026 

Der elektronische Eltern-Kind-Pass soll das bisherige gelbe Papierheft vollständig ersetzen. Ursprünglich war die Fertigstellung für Anfang 2026 geplant, nun wurde der Start auf 1. Oktober 2026 verschoben. Mit der Reform wird der frühere „Mutter-Kind-Pass nicht nur in „Eltern-Kind-Pass umbenannt: Auch das Vorsorgeprogramm wird inhaltlich neu ausgerichtet.

Institut für Medizinische
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