Editorial

Imago Hominis (2005); 12(2): 77-79

Sind menschliche Embryonen das Heilmittel von morgen? Sollen die Visionen der Biotechnologie prinzipiell im wertneutralen Rahmen diskutiert werden? Gibt es zur verbrauchenden Embryonenforschung Alternativen, die ethisch unbedenklich erscheinen? Diese und ähnliche Fragen wurden in Innsbruck vom 11. 3. – 12. 3. 2005 beim Symposium „Heilmittel Embryo?“ des Imabe-Instituts behandelt. In der vorliegenden Ausgabe von Imago Hominis können die Beiträge im Volltext nachgelesen werden.

In ihrer Grußbotschaft betonte Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer, die aus terminlichen Gründen beim Symposium nicht persönlich anwesend sein konnte, die Wichtigkeit der Diskussion der so aktuellen Fragen aus dem Gebiet der Stammzellforschung und brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass „die Politik aus den Ergebnissen dieser Veranstaltung wichtige Wegweiser für die weitere Entwicklung von Wissenschaft und Forschung erhalten wird.“ Diözesanbischof Manfred Scheuer betonte am Ende seiner Grußworte auf eindringliche Weise, dass „es einer Forderung der Gerechtigkeit entspricht, die Menschenwürde von Anfang an zu respektieren und jedem Embryo seine Entwicklungschance zu lassen statt ihn zu zerstören.“ Aus der Sicht der christlichen Anthropologie müsse auf der Unverfügbarkeit der Embryonen zu Forschungszwecken beharrt werden.

Dass die Hoffnung in die therapeutische Verwendbarkeit adulter Stammzellen keine Illusion mehr ist, zeigte anhand eigener Forschungsergebnisse auf sehr beeindruckende Weise der Beitrag von Hannes Strasser, Innsbruck. Seit mehr als zwei Jahren werden an der Uni-Klinik Innsbruck adulte Muskelstammzellen durch autologe Transplantation in der Therapie der Harninkontinenz erfolgreich angewendet. Die großen Vorteile einer solchen Therapie liegen auf der Hand: ethische Unbedenklichkeit, keine Abstoßungsreaktionen, keine unerwünschten Nebenwirkungen bei minimal-invasivem, sehr schonendem Verfahren. Die bisherigen Studienergebnisse sind außerordentlich gut.

Neugierverhalten ist Voraussetzung für den Erwerb mentaler Strukturen und Voraussetzung für erfülltes Handeln, insbesondere in der Forschung. Die Erforschung der Anfänge menschlichen Lebens hat durch die Entwicklung der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas neue Brisanz erhalten. „Beginnend mit der ivF waren die Grenzen der ethischen Selbstbeschränkung, den menschlichen Embryo unangetastet zu lassen, überschritten“, führte Volker Herzog, Bonn, aus. Obwohl dieser Schritt eine scheinbare Rechtfertigung durch künftig nicht auszuschließende Heilungen bestimmter Krankheiten erfährt, muss auch klar gesagt werden, dass sich zurzeit keine Heilungschancen abzeichnen. Da die Diskussion über die Verwendung menschlicher Embryonen keineswegs abgeschlossen ist, sollten sich die Wissenschaftler ihrer ursprünglichen Fragestellung und ihrer ethischen Selbstbeschränkung besinnen und die Forschung auf tierische Embryonen beschränken. Aus philosophischer Sicht ist der moralische Status des Embryos seit Jahren strittig, was dazu geführt hat, dass der Beginn des Lebens und der Beginn des Lebensschutzes auseinander fallen. Der Prä-Embryo, wie der menschliche Embryo vor seiner Einnistung in die Gebärmutter genannt wird, solle im Falle hoher Forschungsziele einer Güterabwägung unterliegen. Dem muss aber kritisch entgegengehalten werden, was Günther Pöltner, Wien, betont: „Aus etwas kann kein jemand werden“. Selbst bei der chronometrischen Unbestimmtheit des Daseinsanfangs eines Menschseins folgt nicht die Verwendbarkeit menschlicher Embryonen als Heilmittel. Die Beschreitung des sichereren Weges wäre die logische Konsequenz: in dubio pro embryone. Auch von juristischer Seite wird festgestellt, dass die positive Rechtslage des Embryonenschutzes unklar und unbefriedigend ist. Der nationale österreichische Grundrechtskatalog enthält weder die Menschenwürde noch das Recht auf Leben. Was den Embryonenschutz betrifft, so ist in Österreich nur das reproduktive Klonen eindeutig untersagt. „Menschenrechte und das Prinzip der Menschenwürde sind aber angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte", betont Peter Pernthaler, Innsbruck, und daher ist es besonders wichtig, aus dem „Prinzip Menschenwürde und einem wissenschaftlich begründeten Naturrecht klare rechtliche Wertpositionen für den Embryonenschutz zu entwickeln und als Forderung an die Gesetzgebung und Gesetzesauslegung durch die Gerichte zu formulieren.“ Nicht eine Verhinderung der Technik, Wissenschaft und Heilung soll die Folge sein, sondern ein wertbewusster Umgang mit dem Entwicklungspotential des Menschen und der Menschheit. „Die Realisierbarkeit von Heilerfolgen durch Verwendung von Stammzellen ist noch ungewiss, obwohl diverse Tierversuche Erfolg versprechend beurteilt werden“, betonte nicht nur Lukas Kenner in seinen Ausführungen. Den menschlichen Embryo als Ersatzteil zu verwenden, stellt eine große Verletzung der Menschenwürde dar. Es stellt sich die Frage, ob die Forschungsgemeinschaft, an dieser Grenze angelangt, sich eine Selbstbeschränkung auferlegen sollte. Auch Heinz Trompisch stellte die gängige Praxis der ivF und der mancherorts praktizierten vorgeburtlichen Selektion durch Pränataldiagnostik oder Prä-Implantationsdiagnostik kritisch in Frage. „Die Verhinderung eines kranken oder behinderten Kindes ist keine legitime ärztliche Aufgabe.“ In der abschließenden regen Podiumsdiskussion hob Johannes Bonelli die Rolle der katholischen Kirche innerhalb der ethischen Diskussion über die neuen Biotechnologien hervor. Die Kirche habe zu allen diesen Themen prompte Stellungnahmen abgegeben, die in sämtlichen Ländern als Diskussionsgrundlage gedient haben. Die katholische Kirche sei die einzige Institution, die konsequent für den Schutz des Menschen von seiner Empfängnis an bis zu seinem natürlichen Tod bedingungslos eintritt.

Abschließend wollen wir die Gelegenheit wahrnehmen unseren Mitarbeitern vor Ort zu danken, allen voran Susanne Kummer und Isabel Jeschke, die zur Planung und dem geordneten Ablauf der Veranstaltung wesentlich beigetragen haben. Finanzielle Unterstützung leisteten das Bundesministerium für Wissenschaft und Kultur, Wien, die Diözese Innsbruck, die Stadt Innsbruck und das Land Tirol, wobei die Anwesenheit des Landeshauptmanns Herwig van Staa sein persönliches Interesse bekundete. Wir bedanken uns bei den oben genannten Förderern, und bei folgenden Firmen: Tiroler Sparkasse, Baxter, Innovacell, Bayer Austria und GlaxoSmithKline Österreich. Ein ganz besonderer Dank richtet sich auch an die Universität Innsbruck und an die Medizinische Universität Innsbruck, die uns die Räumlichkeiten zur Abhaltung des Symposiums zur Verfügung gestellt hat, deren Rektoren, Hans Grunicke und Manfried Gantner, die gemeinsam mit Frau Luise van Staa und Diözesanbischof Manfred Scheuer den Ehrenschutz übernommen haben.

Die Herausgeber

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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