Notwendige Grenzen

Imago Hominis (2008); 15(4): 283-284
Michael Spindelegger

Angesichts der rasanten Entwicklung der Bio-technologie in den letzten Jahrzehnten stellt die Gründung von IMABE im Jahr 1988 einen wichtigen und notwendigen Schritt dar. Denn kaum eine andere Technologie hat das traditionelle Verständnis der Möglichkeiten des Menschen derart in Frage gestellt: Vor 30 Jahren wurde das erste Retortenbaby geboren, 1981 wurden embryonale Stammzellen einer Maus isoliert, 1997 gelang das Klonen eines Säugetiers und Anfang des Jahrhunderts wurde das menschliche Genom entschlüsselt. Die Rechtsentwicklung hat Mühe, mit diesen neuen Herausforderungen Schritt zu halten, und die Politik muss adäquate Antworten im Spannungsfeld zwischen Freiheit der Wissenschaft einerseits und dem Schutz der Menschenwürde andererseits finden.

Dabei erscheinen ethische Grundsätze angesichts eines von Medien und gesellschaftlich einflussreichen Gruppen erzeugten „common sense“ oftmals wenig opportun. So wie die ersten Umweltschützer als dem Fortschritt entgegen stehend empfunden wurden, sehen sich heute jene, die im Wissenschaftsbereich Grenzen einfordern, der Kritik ausgesetzt. Tatsächlich ist Wissenschaft per se immer Grenzüberschreitung. Und dennoch muss es – wenn es um die Würde des Menschen geht – ethische Grenzen geben.

Ohne den enorm großen Bereich der Biomedizin und der Menschenwürde in seiner Gesamtheit abdecken zu können, seien beispielhaft einige Aspekte und deren politische Dimension hervorgestrichen.

Die aktive Sterbehilfe gehört nicht direkt in den Bereich wissenschaftlicher Forschung. Sie kann aber nicht ausgespart bleiben, gerade weil deren Befürworter zumeist auch Befürworter einer grenzenlosen biotechnologischen Forschung sind. In Österreich gehört die Ablehnung der Sterbehilfe zwar zum Grundkonsens, auf europäischer Ebene gab und gibt es aber immer wieder Vorstöße in Richtung Legalisierung. Erwähnenswert erscheint in diesem Zusammenhang ein von der österreichischen Abgeordneten Edeltraud Gatterer entworfener und im Europarat 1999 beschlossener Bericht, der sich klar gegen jede Form der Euthanasie wendet. Als Gegenstrategien erwähnt er den Ausbau des Hospizwesens und der Palliativmedizin, der in Österreich auch konsequent verfolgt wird. Hinzu kommt das Patientenverfügungsgesetz, mit dem hierzulande Strukturen geschaffen wurden, die die Autonomie des Einzelnen wahren und zugleich ein Sterben in Würde ermöglichen.

Ein weiteres Thema ist die Forschung an Embryonalen Stammzellen (ES), deren Befürworter nur allzu oft die Fakten beiseite schieben. So bleibt die Zerstörung von Embryonen im Zuge dieser Forschung ebenso unerwähnt wie die Tatsache, dass Therapiemöglichkeiten als Ausfluss dieser Forschung grundsätzlich nicht gesichert sind. Auch die gesundheitlichen Risken – jede ES ist auch eine potenzielle Tumorzelle – werden zu wenig berücksichtigt. Die ethisch unbedenkliche Alternative zur Forschung an ES ist die Forschung an adulten Stammzellen, die dementsprechend von der Politik gefördert werden muss.

Als besonders heikler Punkt sei weiters die Frage von Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes erwähnt. In Urteilen wurde sie zum Schadensfall, obwohl der OGH betonte, dass nicht das Kind, sondern allein der aus der Unterhaltspflicht entstandene Vermögensnachteil den Schaden ausmacht. Die Konsequenzen derartiger Urteile stellen eine diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen behindertem und nicht-behindertem Leben dar und sind daher vollinhaltlich abzulehnen. Daher muss das Schadenersatzrecht ehest möglich reformiert werden: Denn Leben – ob behindert oder nicht – darf niemals einen Schadensfall begründen. Abschließend sei in diesem Zusammenhang auch die „eugenische Indikation“ erwähnt, derzufolge bei Verdacht auf Behinderung ein Embryo bis zum Einsetzen der Wehen abgetrieben werden kann. Es handelt sich um eine schwere Diskriminierung behinderten Lebens. Daher soll auch darüber jedenfalls diskutiert werden.

Wissen und der Umgang mit medizinischen Möglichkeiten bedeuten immer auch Verantwortung und zwar in zweierlei Hinsicht: Weder darf man sein Wissen als Waffe gegen andere benützen und sie auf diese Weise manipulieren, noch dürfen Forscher und Mediziner jemals frei von ethischen Grundsätzen handeln.

IMABE ist dafür zu danken, dass es in den vergangenen 20 Jahren alle diese und andere ethisch brisanten Themen interdisziplinär in den Institutspublikationen und durch öffentliches Engagement behandelt hat. Die Quartalsschrift Imago Hominis, die Imabe-Infos wie auch der monatliche Newsletter bieten zahlreichen Menschen – Wissenschaftlern, Lehrenden, aber auch politischen Verantwortungsträgern –, eine wertvolle Orientierung durch die vielen Facetten und Hintergründe der biotechnologischen Entwicklungen und der damit verbundenen ethischen Fragen.

Anschrift des Autors:

Zweiter NR-Präs. Dr. Michael Spindelegger
Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
Dr.-Karl-Renner-Ring 1-3, A-1017 Wien
Michael.Spindelegger(at)parlament.gv.at

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
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