Bioethik aktuell

Deutschland: Beihilfe zum Suizid lässt Suizidale im Stich, sagen Psychiater

Erneuter Vorstoß für Letzte-Wille-Pille für gesunde Senioren in Holland erwartet

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Als „ein Zeichen falsch verstandener Selbstbestimmung und fehlender mitmenschlicher Solidarität“ wertet der Vorsitzende der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung, Martin Teizing, die Beihilfe zum Suizid. Suizidalen würde damit eine mögliche Hilfe vorenthalten. Wo eine „Selbstbestimmung“ des Menschen und ein Ideal der Unabhängigkeit ganz in den Vordergrund rückt, würde man übersehen, dass der Mensch von Anfang an ein soziales Wesen sei und es lebenslang bleibe, betont der Mediziner. Diese würden vom „Argument selbstbestimmter Entscheidungsfreiheit“ verschleiert, heißt es in seinem gemeinsam mit dem Psychiater Reinhard Lindner (Universität Kassel) verfassten Gastkommentar in der FAZ (online, 1.10.2019). Die beiden Psychiater betonen, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle vollendete Suizide von psychisch erkrankten Menschen begangen werden. Sie würden sich „nach Ruhe und Frieden“ sehnen, um von „Gefühlen der Hilflosigkeit und Verzweiflung befreit zu sein“. Auch der Wunsch, Angehörigen nicht mehr zur Last fallen, spiele eine Rolle. Gerade in so einer Krisensituation bräuchten Suizidale ein ihnen „zugewandtes Gegenüber“, Menschen, die sich nicht mit ihnen im Fühlen, Denken und Handeln für identisch erklären, sondern beim Versuch helfen, das Leben erträglich zu gestalten. Wer hingegen bei einem Suizid mithelfe, verlasse die „Position des anderen“ und bewerte das Leben des anderen wie dieser selbst als nicht mehr lebenswert.

Die Experten plädieren klar gegen eine Legalisierung des assistierten Suizids. Diese würde nicht nur unheilbar kranke Menschen, denen ein langes Leiden erspart werden soll, betreffen. Kürzlich wurde in Deutschland ein Arzt gerichtlich bestätigt, der eine Patientin mittleren Alters beim Suizid begleitet hatte, die an einem Reizdarmsyndrom, also an einer psychosomatischen Erkrankung, litt. „Dieser Tod wäre bei angemessener therapeutischer Hilfe möglicherweise vermeidbar gewesen“, betonen die Psychiater.

In Deutschland prüft derzeit der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes Beschwerden gegen das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, das in Paragraph 217 des Strafgesetzbuches geregelt ist. Eine Entscheidung wird noch für dieses Jahr erwartet.

Die Niederlanden wollen den Weg der seit 2002 erlaubten aktiven Sterbehilfe hingegen konsequent weitergehen: Senioren, die nicht krank sind, aber „genug vom Leben“ haben, sollen Tötung auf Verlangen in Anspruch nehmen können. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will die niederländische linksliberale Partei Democracia66 kommendes Jahr einbringen. Laut Pia Dijkstra, D66-Abgeordnete und ehemalige TV-Moderatorin, sollen für diese neue Option der „Selbstbestimmung“ eigene Lebensende-Berater ausgebildet werden. Diese sollten keine Ärzte, sondern Krankenschwestern oder Sozialarbeiter sein. Ab welchem Alter eine Tötungshilfe nach „vollendetem Leben“ legal in Anspruch genommen werden darf, sei noch Gegenstand der Diskussion, so die 64-Jährige gegenüber dem Algemeen Dagblad (online, 2.9.2019). Bereits 2016 hatte die damalige Gesundheitsministerin Edith Schippers einen ähnlichen Vorschlag gemacht (Bioethik aktuell, 7.11.2016).

Ein niederländisches Gericht hatte erst kürzlich eine Ärztin im Streit um Sterbehilfe für eine demenzkranke Frau freigesprochen (vgl. Deutsches Ärzteblatt, online, 11.9.2019). Laut Richter seien alle Vorschriften im Zusammenhang mit der Sterbehilfegesetzgebung in den Niederlanden eingehalten worden. Es war der erste Prozess dieser Art in den Niederlanden, seitdem dort Sterbehilfe legalisiert wurde. Die Ärztin hatte zunächst einer Demenz-Patientin ohne deren Zustimmung ein Beruhigungsmittel in den Kaffee gemischt. Den Wunsch nach Sterbehilfe hatte sie in einer Patientenverfügung 2012 geäußert, später wusste die Alzheimer-Patientin jedoch nicht mehr, was Sterbehilfe bedeutet. Als die Patientin sich mit Händen und Füßen gegen die tödliche Injektion wehrte, holte die Ärztin die Angehörigen zu Hilfe, um die Frau festzuhalten.

Aus Protest gegen die hohe Zahl von Demenzpatienten, die in den Niederlanden durch aktive Sterbehilfe zu Tode kommen, sind bereits zwei prominente Medizinethiker des Euthanasieprüfungsausschusses zurückgetreten (Bioethik aktuell, 12.2.2018).

Institut für Medizinische
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