Seit 2013 wurden in Österreich rund 900 Spitalsentlassungen nach Entfernung gesunder Körperorgane bei unter 25-Jährigen aufgrund vermuteter Geschlechtsdysphorie registriert. Über 90 Prozent davon waren Mastektomien (beidseitige Entfernung gesunder weiblicher Brüste). Zum Entlassungszeitpunkt waren circa 40 Prozent (325) noch Teenager, zwei davon waren sogar 14 Jahre oder jünger.
Massiver Anstieg bei Teenager-Mädchen
Die Zahlen zeigen einen alarmierenden Trend: Der Anstieg von Transgender-OPs bei Teenagern im Vierjahreszeitraum 2020-2024 im Vergleich zu 2009-2012 betrug über 4.000 Prozent. Bei Teenager-Mädchen ist eine operativ behandelte Geschlechtsdysphorie ein völlig neues Phänomen. Bis 2013 gab es keine einzige Mastektomie an Teenagern in Österreich, obwohl die Möglichkeiten hierzu seit 1999 vorhanden waren. Das Geschlechterverhältnis bei den unter 25-Jährigen hat sich exponentiell verschoben: 169 Mädchen zu 19 Burschen. Bei Erwachsenen blieb die Rate mit 5 zu 7 gleich (mehr Männer als Frauen), was früheren Verhältnissen entspricht.
Die „gefühlte Identität“ bestätigen?
Die offiziellen Leitlinien des österreichischen Gesundheitsministeriums empfehlen das „trans-affirmative“ Behandlungsmodell – auch „Gender-Affirming Medical Care“ (GAC) genannt. Affirmative Behandlung bedeutet die uneingeschränkte Bestätigung der „gefühlten“ Geschlechtsidentität, unabhängig von Alter, Entwicklungsstand oder Begleitumständen. Äußert ein Jugendlicher den Wunsch nach Geschlechtsangleichung, wird dieser nicht exploriert – also nicht durch Nachfragen nach Gründen oder gemeinsame Suche nach den Ursachen hinterfragt. Das Ziel des diagnostischen Prozesses ist es, das neue Geschlecht zu bestätigen und medizinisch umzusetzen. Man spricht von „geschlechtsangleichenden medizinischen Fürsorge“.
Dieser Ansatz wird international von zahlreichen Ländern als unwissenschaftlich und nicht evidenzbasiert abgelehnt, darunter Großbritannien, Schweden und Finnland. Entgegen dem internationalen Trend und interner Kritik von Fachleuten hält die deutschsprachige Leitlinie jedoch am Konzept der „affirmativen Behandlung“ fest. Dies wirft zahlreiche medizinethische Fragen auf: Was ist Aufgabe und Selbstverständnis der Medizin – und was nicht?
Was bedeutet „geschlechtsangleichende Fürsorge“?
In der Fachzeitschrift Voices in Bioethics Journal (2025) analysiert Christian O'Connell den Begriff der „geschlechtsangleichenden medizinischen Fürsorge“ philosophisch. Er argumentiert, dass dieser Begriff „mehr als nur beschreibende Bedeutung“ habe, sondern Annahmen über „Wahrheit, Medizin und Fürsorge“ voraussetze, die für die Debatte prägend sind.
O'Connell untersucht die drei Bestandteile des Begriffs – „affirmativ“, „medizinisch“ und „Fürsorge“ – und kommt zu dem Schluss, dass die medizinische Transition im Kindesalter in der Praxis nicht „medizinisch“ im Sinne der Wiederherstellung von Gesundheit ist, die mit „Fürsorge“ verbundenen bioethischen Standards nicht erfüllt und keinen der Realität entsprechenden Zustand „anerkennt“.
„Affirmativ“: Bestätigung des Willens, nicht der Person
Im GAC-Behandlungsmodell wird angenommen, dass das biologische Geschlecht nicht maßgebend für die „gefühlte Geschlechtsidentität“ ist. Es wird ein körperloses „wahres Ich“ unterstellt. Ein Mann kann demnach sagen, er „fühle“ sich als Frau und damit „ist“ er auch eine Frau. Erst kürzlich sorgte der Fall „Herr Waltraud“ in Österreich für entsprechende Schlagzeilen und politische Diskussionen. Dieses tief dualistische Konzept verneint, dass Körper und Psyche des Menschen eine integrale Einheit bilden.
Anerkannt wird ausschließlich der Wille beziehungsweise Wunsch, nicht aber die leibliche Realität des Patienten. Diese wird als unwahr und irrelevant negiert. Der Körper wird als Rohmaterial gesehen, das beliebig geformt werden kann. Die GAC ist demnach nicht im ganzheitlichen Sinne affirmativ, so O'Connell.
„Medizinisch“: Zerstörung statt Wiederherstellung
Worin liegt das Ziel der Medizin und was gilt als „medizinisch“? Klassische und moderne Ansätze definieren Medizin als die Kunst und Wissenschaft, die Gesundheit erhält und wiederherstellt und Schmerz zu lindern. Auch hier müssen Entscheidungen verhältnismäßig und evidenzbasiert getroffen werden, betont O'Connell: Je größer die Unumkehrbarkeit und der Funktionsverlust, desto besser muss belegt sein, dass der Nutzen einer Behandlung dauerhaft ist und die Risiken überwiegt.
Gesunde Organe werden beeinträchtigt
Geschlechtsumwandlungen beheben keine Krankheiten, besonders bei Minderjährigen. Sie verändern gesunde Körper durch chirurgische Eingriffe und Hormonbehandlungen, um einer selbst angegebenen gefühlten „Geschlechtsidentität“ zu entsprechen. Dabei werden gesunde Organe entstellt oder entfernt, was zu dauerhaften Funktionsverlusten führt (zum Beispiel Unfruchtbarkeit, Verlust sexueller Funktionen). Eingriffe wie Vaginoplastik oder Mastektomie verändern nicht nur die äußere Form, sie zerstören auch die Funktion dieser Körperteile.
Die Beeinträchtigung gesunder Organe ist im Falle der Geschlechtsumwandlung das erklärte Ziel und nicht wie bei anderen Behandlungen ein notwendiger Kompromiss beim Bekämpfen einer Krankheit. O'Connell schlussfolgert: „Angesichts ihrer Ziele und Wirkungen ist fraglich, ob solche Eingriffe im eigentlichen Sinn als Medizin gelten können.“
Diagnose allein durch Selbstangabe?
Bei Geschlechtsdysphorie beruhen diagnostische Standards primär auf Selbstangaben – auch bei Minderjährigen. Nach gängigen medizinethischen Konzepten kann Medizin sich nicht allein auf Patientenwünsche gründen, noch kann ein Eingriff in die körperliche Integrität allein daraus seine Berechtigung finden. Es liegt in der Verantwortung der Ärzte, gründliche Untersuchungen nach wissenschaftlichen Standards durchzuführen und abzuwägen, worin langfristig die beste Lösung besteht.
Ärztliche Durchführung macht Eingriff nicht „medizinisch“
Ein Eingriff kann nicht automatisch als „medizinisch“ bezeichnet werden, nur weil er von Ärzten durchgeführt wird. Wenn eine Behandlung gesunde Funktionen nicht wiederherstellt, sondern diese beabsichtigt beeinträchtigt, ist es laut dem Forscher fragwürdig, diese „medizinisch“ zu nennen.
In der Medizin werden gesunde Organe normalerweise nicht verändert oder entfernt – etwa bei Störungen wie der Körperbildstörung. Ziel einer therapeutischen Behandlung ist es, den Widerspruch zwischen Psyche und Körper zu verringern. Die Medizin versuchte daher bislang, das Selbstbild zu behandeln, statt gesunde Körperteile zu schädigen.
„Fürsorge“: Ganzheitlicher Ansatz hat langfristiges Wohl im Blick
Selbst wenn GAC als medizinische Praxis klassifiziert werden kann, bleibt die Frage, ob sie einen Akt der Fürsorge darstellt. Die Aufgabe der Medizin besteht nicht lediglich darin, ein technisches Service anzubieten, sondern in einer vertrauensbasierten Beziehung, die auf das langfristige Wohl des Patienten ausgerichtet ist.
Die Fürsorgepflicht schließt neben fachlicher Kompetenz und dem Nichtschadensprinzip auch Verhältnismäßigkeit ein. Fürsorge bedeutet nicht einfach, einer Bitte zu folgen und eine Überzeugung zu bestätigen. „Care“ bedeutet Verantwortung für das ganzheitliche Wohl über die Lebenszeit, nicht kurzfristige Zustimmung. Die irreversiblen Eingriffe mit ungesicherter Evidenz der GAC erfüllen diese Maßstäbe laut O'Connell nicht, da die Evidenz des langfristigen Nutzens zu schwach ist.
Studien belegen Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach Trans-Operationen
In der Medizin darf der Verlust gesunden Gewebes nur hingenommen werden, wenn er der allgemeinen Gesundheit dient. Die Geschlechtsumwandlung hat das Ziel, die psychischen Belastungen zu mindern, die das eigene Geschlecht bei den Betroffenen auslöst. Laut des GAC-Ansatzes ist der Verlust gesunden Gewebes sowie die Nebenwirkungen der Hormonbehandlung gerechtfertigt, da diese zu einer Erleichterung der psychischen Probleme führen würden.
Neue Studien aus Schweden, Großbritannien und Finnland belegen allerdings das Gegenteil. Sie sprechen von hohen Risiken und ausbleibende Erfolge bei hormonellen und operativen Behandlungen von Minderjährigen. Eine aktuelle umfassende Studie des Journal of Sexual Medicine (Oxford University, 2025) mit Gesundheitsdaten von über 107.000 Personen zeigt, dass sich die mentale Gesundheit nach Transgender-Operationen dramatisch verschlechterte. Bereits innerhalb von zwei Jahren wurden bei den Betroffenen mit Operation deutlich häufiger Depressionen, Suizidgefährdung und Substanzmissbrauch diagnostiziert als bei jenen ohne Operation (Bioethik aktuell, 18.06.2025).
Schwache Evidenz: Dutch-Protokoll wissenschaftlich mangelhaft
Zahlreiche regierungsbeauftragte Gutachten wie der britische Cass-Report zeigen zudem, dass die Datenlage und Evidenzbasis für transaffirmative Behandlungen bei Minderjährigen sehr schwach sind. Das transaffirmative Behandlungsmodell geht großteils auf das sogenannte Dutch-Protokoll aus den 1990er-Jahren zurück. Diese Untersuchung dient bis heute als Vorlage für frühe hormonelle und chirurgische Eingriffe bei Jugendlichen.
Mittlerweile wurden die fehlenden wissenschaftlichen Standards und methodologischen Mängel des Dutch-Protokolls international anerkannt: Die Studie beruhte auf einer sehr kleinen Teilnehmerzahl, unvollständiger Datenerhebung und selektiver Veröffentlichung positiver Ergebnisse. Negative oder problematische Verläufe – einschließlich eines Todesfalls – wurden ausgeblendet. Zudem war die Nachbeobachtungszeit zu kurz, um langfristige Wirkungen oder Risiken zu beurteilen. Die niedrige Qualität ist unzureichend, um die Sicherheit und den langfristigen Nutzen klar zu belegen.