Bioethik aktuell

IMABE: „Verwunderung“ über Schweizer Verein, der Pro-Sterbehilfe-Musterprozesse in Österreich anstrebt

Tötung oder Beihilfe zum Suizid sind keine Antwort auf existentielle Leiden, Einsamkeit und Depression

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„Nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen zu sterben“: So lautet der in Österreich breite politische Konsens, wonach es keinen ärztlichen Auftrag zur Beihilfe zum Suizid oder der Tötung auf Verlangen gibt. Stattdessen sollen Palliative Care und Hospizangebote ausgebaut werden, so das Ergebnis der bis 2015 durchgeführten parlamentarischen Enquete. Dem international agierenden Schweizer Sterbehilfe-Verein Dignitas ist dies schon länger ein Dorn im Auge. „Dignitas will nun offenbar aggressiv seine Geschäftsfelder erweitern, indem der umstrittene Verein jetzt in Österreich Pro-Sterbehilfe-Musterprozesse in Gang bringt“, kritisiert die Geschäftsführerin des Wiener Ethikinstituts Susanne Kummer.

Der Wiener Anwalt Wolfram Proksch will noch vor Jahresende mehrere Klagen beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einbringen. Einer seiner Mandanten ist ein an Multipler Sklerose erkrankter 54-jähriger Burgenländer, der das Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung einfordert. In Österreich sind sowohl Tötung auf Verlangen als auch Beihilfe zum Selbstmord strafrechtlich verboten. Gegenüber der Zeitung Die ganze Woche erklärt Proksch, dass er den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht ausschließt, sollte der Verfassungsgerichtshof gegen die Antragsteller entscheiden (vgl. Die ganze Woche, online, 29.10.2018).

Proksch wurde vor zwei Jahren von dem auch in der Schweiz umstrittenen Sterbehilfe-Verein Dignitas damit beauftragt. Der Wiener Anwalt wurde von den NEOS, die sich für eine Legalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung in Österreich einsetzen, im Jahr 2016 als Kandidat für das Amt des Rechnungshofpräsidenten nominiert.

Angesichts der Tatsache, dass sich Dignitas-Gründer Ludwig Minelli laut Medienberichten derzeit vor der Schweizerischen Staatsanwalt wegen des Vorwurfs von Wucher verantworten (vgl. NZZ, online, 3.11.2018), verantworten muss, ist der Vorstoß von Dignitas verwunderlich. „Es ist tragisch genug, wenn jemanden mit Suizidgedanken keine Hilfe zum Leben findet. Geradezu zynisch ist es aber, wenn andere bei Suiziden Geld verdienen und ihr Geschäftsmodell auch noch exportieren wollen.“ Dignitas mit Sitz im Kanton Zürich finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Erbschaften. Im Gegensatz zu anderen Schweizer Vereinen wie Exit oder Eternal Spirit legt Dignitas-Gründer Ludwig Minelli seine Finanzen nicht offen. Der Verein zählte 2017 rund 8.500 Mitglieder aus mehr als 80 Ländern. Der Sterbehilfeverein inzwischen auch gegen den deutschen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Strafanzeige erstattet (vgl. Apotheke ad hoc, online, 19.11.2018). Spahn hat im März 2018 per Erlass dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bis auf weiteres untersagt, Genehmigungen zur Abgabe tödlicher Arzneimittel zu erteilen. Den Fall dahinter - eine Deutsche, die in ihrem Land keine Medikamente zur Selbsttötung erhielt - hatte ebenfalls Dignitas als Musterprozess ins Rollen gebracht (vgl. Bioethik aktuell, 3.4.2017). Einem bisherigen Rechtsgutachten zufolge habe der Staat keine Schutzpflicht, seine Bürger beim Suizid zu unterstützen (vgl. IMABE 02/2018).

Der 85-Jährige Ludwig Minelli steht seit einigen Jahren unter Beschuss, sich persönlich mit Erbschaften seiner „Kunden“ bereichert zu haben (vgl. Bioethik aktuell, 12.2.2018). Neu aufgerollt wird derzeit von der Schweizer Staatsanwaltschaft auch der Fall eines 34-jährigen, schwer depressiven Österreichers aus einer wohlhabenden Unternehmerfamilie, der per Testament einem Minelli nahestehendem Verein einen Teil seines Erbes in Millionenhöhe vermacht hatte (vgl. NZZ, online, 28.11.2018). Auf Intervention der Mutter widerrief das Opfer sein Testament im März 2013 wenige Minuten vor seinem mithilfe von Dignitas durchgeführten Suizid (vgl. Kleine Zeitung, online, 27.11.2018). Minelli klagte daraufhin, der Rechtsstreit endete in einem Vergleich. In der Schweiz ist Beihilfe zum Suizid erlaubt, sofern die „Sterbehelfer“ nicht aus selbstsüchtigen Motiven handeln - sprich: das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen, um persönliche Bereicherungen auszuschließen.

Dignitas hat sich zum Ziel gesetzt, die Freigabe des assistierten Suizids mit Musterprozessen und Lobbyingarbeit auch in anderen Ländern durchzusetzen. Zahlreiche „Pro-Sterbehilfe-Urteile“ - etwa in Deutschland, Kanada und einigen australischen Bundesstaaten, verbucht Dignitas-Chef Minelli als eigenen Erfolg (vgl. Interview in Addendum, online, 29.11.2018).

„Ein Suizid kann niemals Aufgabe von Ärzten oder anderen ‚Helfern‘ im Gesundheitsbereich sein. Selbsttötung ist eine tragische Zerstörung, keine Therapie“, betont die Wiener Ethikerin Susanne Kummer in Hinblick auf die Forderungen von Dignitas. Die Entwicklungen in anderen Ländern zeige, so die Geschäftsführerin des Wissenschaftsinstituts IMABE, dass der Rechtfertigungsdruck auf alte oder schwerkranke Menschen, deren Betreuung auch eine ökonomische Belastung darstellt, wächst.

„Das Recht auf die begleitete Selbsttötung mutiert in Kürze zu einer Pflicht zum sozialverträglichen Frühableben“. Die Antwort auf existentielle Leiden, Einsamkeit und Depression dürften niemals Tötung sein, sondern rufen nach medizinischer Hilfe, Beratung und menschlichem Beistand, betont die Ethikerin „Unsere Kultur lebt davon, dass wir auch an den Grenzen des Lebens zueinanderstehen. Es gibt ein Recht auf Sterben, aber kein Recht auf Tötung.“

Institut für Medizinische
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