Bioethik aktuell

Österreich: Zentrales Register für Eizell- und Samenspender geplant

Internationales Geschäft mit Samenspenden blüht

Lesezeit: 02:36 Minuten

© Fotolia_1970673_carlosseller

In Österreich ist seit der Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedRÄG 2015) die künstliche Befruchtung auch per Samen- und Eizellspende erlaubt. Nun soll ein zentrales Melderegister für Samen- und Eizellspenden in Österreich eingerichtet werden. SP-Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner und VP-Justizminister Wolfgang Brandstetter befürworten in einer gemeinsamen Stellungnahme eine entsprechende Maßnahme. Sie berufen sich dabei u. a. auf die Menschenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention: In beiden wird das Recht der Kenntnis der eigenen Abstammung festgehalten.

Mit der Einrichtung eines zentralen Registers sollen Kinder aus künstlicher Befruchtung künftig Auskunft über ihre Abstammungseltern erhalten können. Indirekt werde damit den Wünschen mancher Fortpflanzungsmediziner, auch in Österreich eine anonyme Eizell- oder Samenspende zuzulassen und damit zu mehr Spenden zu kommen, nochmals eine Absage erteilt, erklärt Gertraude Steindl, Präsidentin von aktion leben und Mitglied der Plattform kinderbekommen.at (vgl. Presseaussendung online, 4.4.2017). Die Einführung eines zentralen Keimzellspendenregisters und eine verbesserte Qualitätskontrolle in der Reproduktionsmedizin waren zentrale Forderungen der Plattform. Auch die Familiensprecherin der Grünen, Judith Schwentner, sieht darin einen wichtigen Schritt (vgl. Pressemitteilung online). Noch fehle aber ein klares Bekenntnis dafür, das Mindestalter auf Auskunft zu senken.

Derzeit können Kinder in Österreich auf Wunsch erst ab 15 Jahren Einsicht bzw. Auskunft über ihre genetischen Eltern erhalten. Dies widerspricht psychologischen Erkenntnissen aus der Adoptionsforschung, wonach eine möglichst frühe Aufklärung der Kinder über ihre Zeugungsgeschichte und Herkunft zu ihrem Wohl ist. Kinder können aber bewusst im Unklaren gelassen werden, solange die sozialen oder Zieheltern nicht zur Information verpflichtet sind.

Auch für Deutschland ist ein Gesetzesentwurf für ein zentrales Samenspender-Melderegister in Begutachtung. Interessensvertreter von Kindern nach sog. donogener Insemination geben zu bedenken, dass es sich um hochsensible Daten handle, weshalb die Auskunft zur Identität des Spenders nicht einfach wie eine technokratische Datenübermittlung ablaufen dürfe. Wenn sich das Kind und sein leiblicher Vater persönlich begegnen, werde dies in der Regel existentiell als hochbedeutsam und einschneidend erlebt. Die Materie sei komplex, um dem Informationsbedürfnis aller Beteiligten gerecht werden zu können, sei medizinische, psychosoziale und juristische Expertise erforderlich - ein Aufruf an die Politik, hier entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen (vgl. DI-Netz, Stellungnahme 2016).

Zentrale Melderegister sind wegen der derzeitigen Risiken von Mehrfachspenden eines Spenders, z. B. bei verschiedenen Samenbanken, zu begrüßen. Das legale und illegale Geschäft mit den Samen- und Eizellbanken blüht. So möchte ein in Großbritannien vom National Health Service (NHS) in London betriebenes Krankenhaus sein Budget durch den Verkauf von Spermien aufbessern. Pro Ampulle Spendersamen könne man ca. 1.000 Euro verdienen (vgl. Bioedge, online, 7.4.2017). In Australien klagt eine der führenden australischen Fruchtbarkeitskliniken über eine „Spermien-Dürre“ und will nun den Import von Spermien vornehmlich gebildeter, gesunder und athletischer kaukasischer Spender beantragen. Damit sollen die Wartezeiten für alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch verkürzt werden (vgl. The Age, online, 2.4.2017). In Thailand haben laut Deutschem Ärzteblatt (online, 21.4.2017)  thailändische Grenzbeamte einen Schmuggler gefasst, der in einem Stickstofftank sechs Fläschchen Sperma für Leihmütter über die Grenze nach Laos bringen wollte. Nach eigenen Angaben hatte der Mann auf diese Weise schon 13 Mal Samenspenden geschmuggelt.

Institut für Medizinische
Anthropologie und Bioethik
Unterstützt von: